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Verbraucherschützer gegen zweifelhafte Handyortungsdienste

Ungewünschte Überwachung "streng genommen sogar strafbar". Im Internet finden sich zahlreiche Anbieter, die bei der Suche nach dem verlorenen Handy, dem vermissten Kind oder dem vermeintlich untreuen Partner behilflich sind. Verbraucherschützer warnen davor, dass die dort geforderte Einwilligungs-SMS gefälscht werden kann. Das sei "nicht nur moralisch bedenklich, sondern könnte juristisch streng genommen sogar strafbar sein" , sagt Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen.
/ Achim Sawall
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Wer andere Menschen heimlich mit einem Handyortungsdienst überwacht, macht sich möglicherweise strafbar. "Weiß dieser nichts davon, dass er überwacht wird, ist das sicher nicht nur moralisch bedenklich, sondern könnte juristisch streng genommen sogar strafbar sein" , erklärt Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Zwar würde für die Handyortung neben der Mobilfunknummer die Einwilligung des Gesuchten benötigt, aber dafür reicht derzeit eine SMS aus. "Die geforderte SMS zur Einwilligung in den Suchdienst kann aber gefälscht werden und beweist nicht, dass sie auch wirklich vom Inhaber des Handys stammt" , sagt Scharf. Durch eine Sperr-SMS lässt sich die Zustimmung zwar wieder aufheben, doch die Verbraucherschützer begrüßen dennoch einen Plan der Bundesregierung, der das heimliche Aufspüren von Handys eindämmen soll. Die Ortung soll danach künftig nur noch möglich sein, wenn der Betroffene ausdrücklich, gesondert und schriftlich zugestimmt hat. Die geplante Neuregelung soll in die Novelle des Telekommunikationsgesetzes aufgenommen werden.

Aus der Signalstärke, der Laufzeit und der Antennenrichtung lässt sich der Aufenthaltsort eines Handys erkennen. Weil es in städtischen Ballungszentren in der Regel viele Funkzellen gibt, liegt die Genauigkeit nach Netzbetreiberangaben üblicherweise zwischen 30 und 250 Metern. In ländlichen Regionen kann sie deutlich abfallen und auch mehr als 1.000 Meter betragen.

Zwei Methoden ermöglichen die Handyortung: Das Funkzellenverfahren funktioniert auf allen Handys. Gerätebasierte Ortung ist nur auf internetfähigen Geräten möglich. Dabei muss außerdem ein Programm auf das Mobiltelefon geladen werden. Sofern eine entsprechende Software auch bei der Gegenstelle installiert ist, lässt sich eine Karte anzeigen, auf der der Aufenthaltsort des Überwachten markiert ist.

Zehntausende besorgter Eltern haben sich nach Angaben des IT-Branchenverbands Bitkom bereits bei Diensten angemeldet, mit denen sie die Mobiltelefone ihrer Kinder schnell lokalisieren wollen. Kaufentscheidungen fielen deshalb immer häufiger für Mobiltelefone mit GPS-Funktion. Etwa jedes sechste Handy (17 Prozent) sei mit GPS-Ortungsfunktion ausgerüstet.


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