Gesetzentwurf: Zwangsversteigerungen bald leichter online
Die Versteigerung im Internet ist laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht nur im Interesse des Gläubigers. "Es ist auch für den Schuldner gut, wenn in der Versteigerung ein möglichst hoher Erlös erzielt wird. Denn: Je höher der Erlös, desto schneller können die Schulden getilgt werden" , so Zypries. "Bei höheren Erlösen muss zur Tilgung unter Umständen weniger Eigentum des Schuldners versteigert werden. Das spart dem Schuldner auch Kosten für weitere Vollstreckungsmaßnahmen. Je schneller die Versteigerung, desto geringer sind die auflaufenden, dem Schuldner zusätzlich zur Last fallenden Zinsen."
Zypries geht davon aus, dass mit der geplanten Internetversteigerung höhere Erlöse erzielt werden können. Über das Internet würde ein viel größerer Bieterkreis erreicht und die Auktionsplattform sei für jedermann 24 Stunden am Tag zugänglich. Mehr Wettbewerb um den Zuschlag würde auch höhere Erträge mit sich bringen. "Wir helfen damit Schuldnern, schneller wieder auf die Beine zu kommen. Und wir unterstützen die Gläubiger bei der raschen und effektiven Beitreibung ihrer offenen Forderungen" , erklärt Zypries.
Noch ist die Versteigerung von "beweglichen Sachen" in der Zivilprozessordnung als Präsenzversteigerung durch den Gerichtsvollzieher üblich. Die Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist jedoch aufwendig und bringt zum Teil hohe Kosten mit sich – etwa aufgrund der nötigen Anreise. Auf andere Art, beispielsweise über das Internet, kann jedoch nur versteigert werden, wenn Gläubiger oder Schuldner dies beantragen. Auch das ist laut Bundesjustizministerium aufwendig und unpraktikabel.
Der Gesetzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung(öffnet im neuen Fenster) ergänzt die bestehenden Vorschriften der Zivilprozessordnung. Die Onlineversteigerung soll damit zur gleichberechtigten Alternative zur Präsenzversteigerung werden. Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten wie etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln.
Das Gesetzesvorhaben betrifft daneben die Vollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörden. Die Internetversteigerung beweglicher Sachen wird auch in der Abgabenordnung als gesetzlicher Regelfall neben der Präsenzversteigerung etabliert. Die Versteigerung wird in diesen Fällen auf der Auktionsplattform www.zoll-auktion.de(öffnet im neuen Fenster) stattfinden. Diese von der Bundeszollverwaltung betriebene Plattform wird bereits seit einigen Jahren genutzt.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf in dieser Woche abgesegnet. Sobald auch der Bundesrat seine Zustimmung gegeben hat, können die neuen Regelungen in Kraft treten. Ziel des Bundesjustizministeriums ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.



