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Datenspeicherung gegen Kinderpornografie

Gesetzesentwurf sieht Datenspeicherung im Kampf gegen Kinderpornografie vor. Die Polizei droht den Kampf gegen Kinderpornografie zu verlieren, befürchten zwei republikanische US-Abgeordnete. Deshalb haben sie einen Gesetzesantrag gestellt, der Provider dazu verpflichtet, Nutzerdaten zwei Jahre zu speichern.
/ Werner Pluta
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Zwei republikanische US-Abgeordnete aus Texas haben einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der verlangt, dass Zugangsprovider in den USA Nutzerdaten speichern sollen. Danach sollen Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste alle Daten, die dazu dienen können, die Identität des Nutzers einer temporären IP-Adresse festzustellen, "für den Zeitraum von mindestens zwei Jahren" aufbewahren. Ziel des Internet Stopping Adults Facilitating the Exploitation of Today's Youth Act of 2009, der sowohl im US-Repräsentantenhaus(öffnet im neuen Fenster) als auch im US-Senat(öffnet im neuen Fenster) eingebracht wurde, ist der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet.

Die Produzenten und Konsumenten von Kinderpornografie hätten im Internet ein sicheres Betätigungsfeld gefunden, und die Strafverfolger verlören den Kampf dagegen, begründet der Kongressabgeordnete Lamar Smith in einem Beitrag in der Tageszeitung Dallas News(öffnet im neuen Fenster) die Gesetzesinitiative. Der von ihm und von Senator John Cornyn vorgeschlagene Internet Safety Act soll es den Strafverfolgern ermöglichen "festzustellen, wer kinderpornografisches Material hochlädt, ansieht und verteilt."

Vorwürfe, dieses Gesetze würden die Privatsphäre verletzen, weist Smith zurück. "Die Regierung kann die Nutzerdaten nur im Zuge einer Ermittlung einsehen. Diese ermöglichen es, die IP-Adresse eines Verdächtigen auf eine Person zurückzuführen. Wenn wir von den Telefongesellschaften verlangen, solche Daten aufbewahren, dann gibt es keinen Grund, warum das Gesetz nicht auch die ISPs mit einbeziehen sollte."

Die Umsetzung des Gesetzes dürfte jedoch Probleme aufwerfen: Nach amerikanischem Recht(öffnet im neuen Fenster) ist ein elektronischer Kommunikationsdienst jeder Dienst, der die Kommunikation über das Internet ermöglicht. Darunter fällt auch jeder öffentliche WLAN-Hotspot, jedes WLAN in Cafés, Hotels, Bibliotheken, Schulen, Unternehmen oder Behörden und die ungezählten privaten WLAN-Router zu Hause. Wird das Gesetz mit dem gegenwärtigen Wortlaut verabschiedet, müsste jeder Betreiber eines DHCP-fähigen WLAN-Routers Nutzerdaten erfassen und jahrelang speichern, sagte der auf elektronische Kommunikation spezialisierte Anwalt Albert Gidari dem US-Branchendienst CNet(öffnet im neuen Fenster).


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