Rechtsexperten: Facebook-AGB in Deutschland ungültig
Nach Protesten gegen die überarbeiteten Nutzungsbedingungen beim weltgrößten Social Network Facebook droht nun in Deutschland Ärger mit den neuen (alten) AGB. "Der Text ist ein unzumutbarer Mix aus schlechtem Deutsch und englischer Rechtssprache. Um hierzulande wirksam zu sein, muss Facebook seine AGB in Deutsch verfassen und inhaltlich anpassen", sagte der Rechtswissenschaftler Jürgen Taege dem Magazin Focus.
Nach den Protesten gegen die überarbeiteten Nutzungsbedingungen war Facebook zu der Vorversion zurückgekehrt. Die Anfang Februar 2009 geänderten Geschäftsbedingungen hatten Nutzer verärgert. Facebook wollte nach eigenem Bekunden die AGB vereinfachen, sicherte sich aber mit der neuen Version die uneingeschränkte Nutzung der Inhalte seiner Mitglieder.
"Diese Bedingungen sind größtenteils unwirksam", sagt auch der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde und Beuger über die alten AGB von Facebook Deutschand. "Zumindest der englischsprachige Teil entfaltet hier keine Wirksamkeit", erläutert er.
Unter der deutschen Überschrift "Geltendes Recht; Gerichtsstand und zuständige Gerichte" sei nunmehr in englischer Sprache die Zuständigkeit der Gerichte in Kalifornien geregelt. Selbst wenn ein solcher Passus auf Deutsch formuliert wäre, sei dies gegenüber den deutschen Verbrauchern als unwirksam anzusehen. "Besonders Bild- oder Videoplattformen lassen sich so häufig unbeschränkte und teilweise auch exklusive Nutzungsrechte einräumen", erklärt Solmecke.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.