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Keine Sammelklage mehr wegen "Vista Capable"

Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. Das zuständige US-Gericht hat im Prozess um angeblich irreführende Werbung gegen Microsoft dem Verfahren den Status einer Sammelklage entzogen. Jeder Käufer von Windows Vista oder einem damit ausgestatteten Rechner muss nun selbst klagen, wenn er Schadensersatz erhalten will.
/ Nico Ernst
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Wie TechFlash aus Seattle(öffnet im neuen Fenster) berichtet, entzog die Richterin Marsha Pechman am 18. Februar 2009 dem Verfahren den Status einer Sammelklage. Diese "class action lawsuits" sind in den USA das übliche Prozedere, wenn mehrere Konsumenten sich von einem Unternehmen getäuscht fühlen. In der Regel enden solche Verfahren mit einem Vergleich, bei dem jeder Käufer des fraglichen Produkts Schadensersatz erhalten kann. Das gilt dann auch für die Kunden, die sich der Sammelklage nicht angeschlossen hatten.

Die Richterin strich den Status der Sammelklage, weil sich ihrer Auffassung nach der Preis für PCs und Betriebssysteme nicht alleine durch die Verwendung des Logos "Vista Capable" erhöht habe. Die allgemeine Auswirkung auf das Preisgefüge ist aber in der Regel eine der Voraussetzungen für Sammelklagen wegen irreführender Werbung in den USA.

Geklagt hatte die US-Bürgerin Dianne Kelley, die einen Rechner mit dem Logo "Vista Capable" noch vor Erscheinen des Betriebssystems gekauft hatte. Später stellte sie dann fest, dass vor allem die grafischen Effekte der Aero-Oberfläche nicht auf dem PC funktionierten. Wie aus früher durch den Prozess aufgetauchten E-Mails zwischen Intel und Microsoft hervorgeht, soll die Version "Vista Home Basic", die keine Aero-Effekte bietet, ein Gefallen für Intel gewesen sein, um dem Chiphersteller den Verkauf von Bausteinen zu ermöglichen, die nicht alle Vista-Funktionen beherrschen.

Das ist aber ebenso unbewiesen wie das Verfahren um "Vista Capable" bisher abgeschlossen ist. In der Hauptsache ist nämlich noch nichts entschieden. Zudem laufen auch noch die Einspruchsfristen gegen die Änderung des Verfahrens von einer Sammel- in eine Individualklage. Dennoch hat der Prozess durch die jüngste Entscheidung viel von seiner Brisanz verloren, vor allem für Microsoft, das im schlimmsten Fall jeden Vista-Käufer hätte entschädigen müssen.

In einem anderen Verfahren hat Microsoft zudem Anschuldigungen zurückgewiesen, nach denen das Unternehmen daran verdiene, wenn Kunden das Betriebssystem Windows Vista nicht haben wollen und deswegen auf die Vorgängerversion Windows XP downgraden. Eine kalifornische Bürgerin hatte in der letzten Woche Klage eingereicht, weil sie beim Kauf eines Lenovo-Notebooks für das ältere Betriebssystem 59,25 US-Dollar zusätzlich bezahlen musste.

"Microsoft erhebt keine zusätzlichen Gebühren, oder erhält zusätzliche Zahlungen, wenn Kunden von diesem Downgrade-Recht Gebrauch machen", erklärte Microsoft-Sprecher David Bowermaster dem US-Magazin Computerworld(öffnet im neuen Fenster). Es seien die Computerhersteller, die für die Preisgestaltung verantwortlich seien, hieß es zur Begründung.

Microsoft stellt den Verkauf von Windows XP zum 30. Mai 2009 offiziell ein, doch so mancher PC-Hersteller hält noch an dem Betriebssystem fest. Dabei setzt man auf Microsofts Downgradeprogramm, mit dem sich Windows XP mit einer Lizenz für Windows Vista nutzen lässt. Der Vorläufer von Windows Vista wird an System Builder auch noch nach dem 31. Januar 2009 ausgeliefert, der bislang als Stichtag galt. Nicht betroffen ist davon die sogenannte "ULCPC"-Lizenz von XP, die aber nur für Rechner wie Netbooks mit genau definierter(öffnet im neuen Fenster) schwacher Ausstattung vergeben wird.[von Nico Ernst und Achim Sawall]


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