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Deutschlands Datenschützer gegen BSI-Gesetz

Kritiker befürchten auswuchernde Überwachung des Surfverhaltens der Nutzer. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Gesetzänderung kritisiert, die die IT-Sicherheitsbehörde BSI ermächtigt, die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden zu überwachen, um damit Sicherheitsrisiken zu begegnen. Zu befürchten sei, dass private Anbieter mit derselben Begründung das Surfverhalten der Nutzer umfassend registrieren würden.
/ Achim Sawall
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Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" (BSI-Gesetz) wächst. Am 18. Februar 2009 haben die Datenschutzbeauftragten der Länder zusammen mit Bundesdatenschützer Peter Schaar in einer einstimmig angenommenen Entschließung ihre Bedenken an der Vorlage angemeldet. Neben den zusätzlichen Überwachungsbefugnissen für das BSI sei zu befürchten, dass die Änderung des Telemediengesetzes auch privaten Anbietern die Möglichkeit einer umfassenden Protokollierung des Surfverhaltens ihrer Nutzer erlaube, da die Begründung weit auslegbar sei.

Das BSI soll erheblich stärker als bisher E-Mails von Bürgern nach Schadprogrammen durchsuchen, den Zugriff auf Server mit Malware blockieren und die Protokolldateien der Bundesnetze auswerten können.

Kritisch sei zudem die Möglichkeit zur Übermittlung der Daten an die Strafverfolgungsbehörden zu bewerten, auch wenn die Delikte nicht erheblich seien. Die Entscheidungshoheit darüber behalte sich das Bundesinnenministerium selbst vor.

"Der Gesetzentwurf ist unausgewogen und deshalb dringend verbesserungsbedürftig. Wir hoffen, dass unsere Argumente bei den jetzt anstehenden Beratungen im Bundesrat und Bundestag berücksichtigt werden", sagte Schaar.


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