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Landesdatenschützer: Klare Grenzen für Mitarbeiterdaten-Scan

"Datenschutzgesetz am Arbeitsplatz muss ganz enge Grenzen ziehen". Das neue Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz muss sicherstellen, dass die Daten der Beschäftigten nur innerhalb sehr enger Grenzen zum Kampf gegen Diebstahl und Korruption verwendet werden, so Landesdatenschützer Thilo Weichert. Bei einer Zugfahrt mit seiner Abgeordnetennetzkarte berichtet ein FDP-Verkehrsexperte unterdessen von skandalöser Bespitzelung.
/ Achim Sawall
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Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert will, dass Arbeitnehmerdatenschutz künftig klar und verständlich geregelt wird. Dazu fand am 16. Februar 2009 ein Spitzengespräch des Bundesinnenministers mit dem Bundesarbeitsminister, dem Bundeswirtschaftsminister, Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie des Bundesdatenschützers statt.

"Es gibt vielfältige Techniken wie GPS, Internet und E-Mail, die gar nicht geregelt sind. Hier muss ein Gesetz für klare Grenzen zwischen Datenschutzrechten der Mitarbeiter und dem berechtigten Interesse der Arbeitgeber an der Korruptionsbekämpfung oder am Diebstahlschutz sorgen und die Aufsicht durch die Datenschutzbeauftragten stärken", sagte Weichert den Lübecker Nachrichten(öffnet im neuen Fenster).

Das Gesetz müsse sicherstellen, dass für die Überwachung von Beschäftigten ein "konkreter Anfangsverdacht vorliegt."Bei allgemeinen Verdächtigungen müsse immer erst der Betriebsrat, möglicherweise auch die Betroffenen in Kenntnis gesetzt werden. "Eine verdachtslose Rasterfahndung mit Hilfe der Daten aller Mitarbeiter und ohne vorherige Information wie bei der Bahn muss verboten sein", so Weichert.

Der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Patrick Döring, hat der Bahn vorgeworfen, die Überprüfung der Mitarbeiter nicht nur zur Korruptionsbekämpfung vorgenommen zu haben. Dem Sender MDR Info(öffnet im neuen Fenster) sagte Döring, der Mitglied im Verkehrsausschuss ist: "Ich glaube, dass es unter dem Deckmantel der Korruptionsbekämpfung auch darum ging, kritische Stimmen und Einschätzungen zu unterbinden."

Bei einer Zugfahrt mit seiner Netzkarte der Bahn habe er mit Journalisten telefoniert und dabei seine kritischen Standpunkte zur Bespitzelungsaffäre genannt. "Während eines dieser Telefonate bin ich von der Schaffnerin kontrolliert worden. Etwa eine Viertelstunde später kam dann ein Herr, der sich als Zugchef vorstellte und nach meiner Dienstnummer fragte. Als ich erwiderte, woher er wissen wolle, dass ich überhaupt eine Dienstnummer habe, verwies er darauf, dass seine Kollegin ja die Fahrkarte kontrolliert habe und das augenscheinlich ein Ticket für Führungskräfte der DB AG sei. Und sie seien gehalten, öffentliche und wahrnehmbare kritische Äußerungen von Führungskräften zu melden."

"Dass weitgehende Übereinstimmung darüber erzielt werden konnte, den Datenschutz im Arbeitsverhältnis endlich gesetzlich zu regeln, stimmt mich zuversichtlich", erklärte Peter Schaar nach dem Gipfeltreffen. Da die Nutzung von Telefon, Internet und E-Mail aus dem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken ist, seien die Voraussetzungen zur beschäftigtenbezogenen Auswertung betrieblicher Kommunikationsmittel restriktiv und eindeutig festzulegen. Auch Videokameras oder Ortungssysteme seien inzwischen weit verbreitet. Der Einsatz technischer Zugangs- und Überwachungssysteme sollte nur nach klaren Regeln zulässig sein. Die Verwendung biometrischer Verfahren bedürfe dabei besonders enger Vorgaben. Eine umfassende Kontrolle des Verhaltens von Arbeitnehmern dürfe es nicht geben, forderte Schaar.


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