Bald keine Handynotrufe ohne SIM-Karte mehr
Die am Freitag im Bundesrat verabschiedete Verordnung(öffnet im neuen Fenster) setzt die sogenannte Universaldienstrichtlinie der EU sowie die Empfehlung der EU-Kommission um. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Netzbetreiber den Notrufabfragestellen auch die Informationen zum Anruferstandort übermitteln, soweit das technisch möglich ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung entfällt die bisherige Möglichkeit, Notrufe ohne SIM-Karte abzusetzen. Notrufverbindungen von Mobiltelefonen werden dann nur mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte zulässig sein.
Darüber hinaus entschied der Bundesrat auf Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses(öffnet im neuen Fenster), die Bundesregierung darum zu bitten, die Notrufverpflichtung bei IP-Sprachtelefonie (VoIP) erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten einzuführen. Da VoIP standortunabhängig, also nomadisch genutzt werden kann, stellt die geforderte Bestimmung des Endgerätestandortes ein bislang technisch noch nicht zufriedenstellend gelöstes Problem dar, heißt es zur Begründung.
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