Bald keine Handynotrufe ohne SIM-Karte mehr
Notrufverbindungen: Bundesrat will Übergangsfrist für VoIP
Der Bundesrat hat eine Verordnung über Notrufverbindungen verabschiedet. Notrufe von einem Handy ohne aktive SIM-Karte werden künftig nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus regelt die Verordnung Notrufe über VoIP.
Die am Freitag im Bundesrat verabschiedete Verordnung setzt die sogenannte Universaldienstrichtlinie der EU sowie die Empfehlung der EU-Kommission um. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Netzbetreiber den Notrufabfragestellen auch die Informationen zum Anruferstandort übermitteln, soweit das technisch möglich ist. Mit Inkrafttreten der Verordnung entfällt die bisherige Möglichkeit, Notrufe ohne SIM-Karte abzusetzen. Notrufverbindungen von Mobiltelefonen werden dann nur mit betriebsbereiter Mobilfunkkarte zulässig sein.
Darüber hinaus entschied der Bundesrat auf Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses, die Bundesregierung darum zu bitten, die Notrufverpflichtung bei IP-Sprachtelefonie (VoIP) erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten einzuführen. Da VoIP standortunabhängig, also nomadisch genutzt werden kann, stellt die geforderte Bestimmung des Endgerätestandortes ein bislang technisch noch nicht zufriedenstellend gelöstes Problem dar, heißt es zur Begründung.
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Ich arbeite in einer Leitstelle und kann diesen Entschluß nur begrüßen!! An einem...
nein ^^ ein menschenleben ist nicht aufzurechnen mit der zeit die einer vertelefoniert...
Ihr habt doch den Bezug zur Realität verloren!
Du hast echte keine Ahnung um was es hier geht ! Ich kann keine Handy aus dem Netz...