EU-Parlament für Schutzfristverlängerung für Musik
Paul McCartney, Cliff Richard und Udo Jürgens haben Grund zum Feiern. Sie hatten sich von der EU-Kommission lautstark die Verlängerung der Schutzfrist für ihre frühen Musikaufnahmen gewünscht. Kräftig unterstützt wurden sie dabei vom internationalen Verband der Musikindustrie (IFPI). Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat sich gestern klar an die Seite der Musiker und Plattenbosse gestellt. Der Ausschuss hat ohne lange Diskussionen beschlossen, die Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre nach Erscheinen einer Musikaufnahme praktisch zu verdoppeln.
Der Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) des Rechtsausschusses zufolge soll die Schutzfristverlängerung nicht dazu dienen, Paul McCartney, Cliff Richard, Udo Jürgens & Co. noch länger Tantiemen für Aufnahmen aus den 60er Jahren kassieren zu lassen. Vielmehr soll die Rente von ehemaligen Begleitmusikern (Englisch: session musicians) durch zusätzliche Einnahmen aufgestockt werden.
"20 Prozent der Einnahmen, die durch die vorgesehene Schutzfristverlängerung erzielt werden" , sollen einmal jährlich in einen Fonds zur Unterstützung von Begleitmusikern fließen. Aus diesem Fond, dessen Verwaltung Verwertungsgesellschaften übertragen werden könnte, sollen Begleitmusiker jährlich eine Zahlung erhalten. Wie die verbleibenden 80 Prozent der Mehreinnahmen aufgeteilt werden sollen, gab der Rechtsausschuss nicht bekannt.
Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelung soll die EU-Kommission überprüfen, ob sich die Situation der "aufführenden Künstler" tatsächlich verbessert hat. Das Ergebnis einer solchen Überprüfung ist absehbar. Seit Jahren warnen Experten wie das Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum (MPI) in München oder der Medienökonom Martin Kretschmer von der Universität Bournemouth davor, die Schutzfrist zu verlängern.
Die Mehreinnahmen werden nämlich nicht den Begleitmusikern zugute kommen, sondern überwiegend den vier großen Plattenfirmen – Universal Music, Sony/BMG, Warner Music und EMI. Die vier Majors haben in den vergangenen Jahrzehnten durch Aufkäufe von Plattenlabels und ihrer Kataloge den Großteil der Rechte an Musikaufnahmen seit Beginn des 20. Jahrhunderts in ihren Händen. Begleitmusiker werden schon deshalb kaum von den Mehreinnahmen profitieren, weil sie in der Regel alle Ansprüche mit sogenannten Buy-out-Verträgen an die Produzenten abgetreten haben. Davon ließ sich der Rechtsausschuss aber nicht irritieren.
Was bei Musikaufnahmen recht ist, kann bei Filmaufnahmen nur billig sein. Der Rechtsausschuss fordert die EU-Kommission auf, eine entsprechende Schutzfristverlängerung auch für audiovisuelle Werke zu prüfen. [von Robert A. Gehring]
- Anzeige Hier geht es zu den aktuellen Blitzangeboten bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



