US-Kanzlei sucht nach Rechteinhabern für Google Books

Rechteinhaber sollen sich für Googles Bücherprogramm registrieren

Eine Anwaltskanzlei in den USA hat Autoren und Verleger in aller Welt aufgerufen, sich an Google zu wenden, um ihre Rechte an den von Google digitalisierten und online verfügbar gemachten Werken geltend zu machen. Den Rechteinhabern winken 63 Prozent an den Einnahmen, die Google mit ihren Werken erzielt.

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Die US-Anwaltskanzlei Boni and Zack hat Rechteinhaber in aller Welt aufgerufen, ihre Ansprüche gegenüber Google geltend zu machen. Das ist eine Folge des Vergleiches über die Büchersuche, den Google im Oktober 2008 mit Autoren und Verlagen in den USA geschlossen hat.

Inhalt:
  1. US-Kanzlei sucht nach Rechteinhabern für Google Books
  2. US-Kanzlei sucht nach Rechteinhabern für Google Books

Nach der Vereinbarung stellen Verlage Google Bücher zur Verfügung, die Google scannt und in den USA online verfügbar macht. Google darf diese Bücher kommerziell nutzen. Das bedeutet, das Unternehmen darf für den Abruf Geld nehmen und Werbung auf den Seiten mit den Büchern einblenden. Akademische und öffentliche Institutionen können Abonnements für die Nutzung des Bücherprogramms abschließen. Im Gegenzug verpflichtet sich Google, die Rechteinhaber finanziell zu beteiligen.

Melden könne sich alle, die "US-Urheberrechtsinteressen an einem Buch oder einer Beilage besitzen". Das sind zum einen Autoren von urheberrechtlich geschützten Werken, die vor dem 6. Januar 2009 veröffentlicht wurden. Zum anderen können auch Verleger von Büchern und Zeitschriften Rechte geltend machen.

Die Rechteinhaber müssen sich bis zum 5. Januar 2010 melden. Das geht per Brief. Sie können sich aber auch auf der eigens eingerichteten Website registrieren. Lehnen sie die Onlinenutzung ihrer Werke ab, müssen sie ihren Widerspruch bis zum 5. Mai 2009 einreichen.

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US-Kanzlei sucht nach Rechteinhabern für Google Books 
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