Zumwinkel droht Schadensersatzforderung
Klaus Zumwinkel soll den Chef der hausinternen Ermittlungsgruppe KS 3 direkt angewiesen haben, nach undichten Stellen im Aufsichtsrat zu suchen, die Informationen zur Presse durchsickern ließen. Das berichtet der Spiegel.
Zumwinkel habe in seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat seine gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzgrenzen überschritten, wirft die Telekom ihm vor. Daraus würde sich ein Schadensersatzanspruch begründen lassen. Ein Aufsichtsrat kann Mitarbeitern keine Weisungen erteilen.
Einem Bericht des Focus zufolge soll sich der zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilte Zumwinkel zudem für den mittlerweile inhaftierten Telekom-Sicherheitschef eingesetzt haben. Zumwinkel wird in einem internen Untersuchungsbericht vorgeworfen, er habe den früheren Sicherheitschef der Telekom zu milde behandelt. Den Bericht legte die Kölner Kanzlei Oppenhoff & Partner vor.
Zumwinkel soll gegen eine fristlose Kündigung des Sicherheitschefs gewesen sein und die "mildeste Form" der arbeitsrechtlichen Konsequenzen durchgesetzt haben, schreibt der Focus. Dem Sicherheitschef wird unter anderem vorgeworfen, die Bespitzelung von Aufsichtsräten, Mitarbeitern und Journalisten veranlasst zu haben. Er wurde laut Focus-Bericht von der Telekom auf Grund von Zumwinkels Intervention nur beurlaubt.
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