Gravenreuth muss in Haft
Kammergericht bestätigt Freiheitsstrafe von 14 Monaten
Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth musste vor dem Kammergericht eine Schlappe einstecken und kommt 14 Monate in Haft. Der für seine Abmahnungen bekannte Anwalt war vom Landgericht Berlin im September 2008 wegen Betrugs verurteilt worden.
Das Kammergericht Berlin hat die Revision von Günter Freiherr von Gravenreuth abgelehnt und das Urteil des Landgerichts Berlin aus dem September 2008 bestätigt. Unter Einbeziehung einer weiteren Strafe wurde Gravenreuth zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.
Die Strafe wurde vom Landgericht Berlin nicht zur Bewährung ausgesetzt, da "dem Angeklagten [...] nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose [aus]gestellt werden" kann, so das Gericht im September 2008. Das Kammergericht konnte keine Rechtsfehler finden und verschärfte das Urteil sogar. Ist im Urteil des Landgerichts noch von versuchtem Betrug die Rede, stellt das Kammergericht fest, dass Gravenreuth wegen vollendeten Betruges schuldig ist.
Hintergrund des Urteils ist ein Streit zwischen Gravenreuth und der Berliner Tageszeitung taz, der im Mai 2006 mit einer Bestätigungs-E-Mail, die der Anwalt für ein Abonnement des Newsletters der Berliner Tageszeitung unaufgefordert erhalten hat, begann. Die taz nutzt für ihren Newsletter ein sogenanntes "Double-Opt-in"-Verfahren. Das bedeutet, ein Abonnent erhält, nachdem er den Newsletter bestellt hat, eine E-Mail, die er noch einmal bestätigen muss. Daraufhin erwirkte Gravenreuth eine einstweilige Verfügung, laut der die taz etwa 660 Euro zahlen musste. Die taz zahlte und schickte Gravenreuth ein Fax, in dem die Zeitung zu der Zahlung Stellung nahm.
Dennoch ließ Gravenreuth die Internetdomain der Zeitung taz.de pfänden und versuchte, diese zu versteigern. Im Verfahren vor dem Amtsgericht begründete der Anwalt sein Vorgehen damit, dass er in dem Chaos, das in seiner Kanzlei herrschte, das Fax und den Zahlungseingang übersehen hatte. Als die Polizei seine Kanzlei durchsuchte, fanden die Beamten jedoch sowohl das Fax als auch Unterlagen, die den Zahlungseingang bestätigten. Daraufhin verurteilte das Amtsgericht Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Gefängnis.
Da Gravenreuth wegen Veruntreuung von Mandantengeldern und Urkundenfälschung bereits auf Bewährung verurteilt war, beantragte der Staatsanwalt, die Strafen zu einer 14-monatigen Haftstrafe ohne Bewährung zusammenzuziehen. Diesem Antrag schloss sich das Landgericht und auch das Kammergericht an.
Nach dem Urteil des Kammergerichts ist die Verurteilung rechtskräftig. Offen ist die Frage, wann Gravenreuth eine Haftstrafe antreten muss. Darüber hinaus droht Gravenreuth der Verlust seiner Zulassung als Anwalt. Das Urteil des Kammergerichts hat taz-Anwalt Johannes Eisenberg veröffentlicht.
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Wundert mich nicht, dass ein Anwalt nett und zuvorkommend zu seinen Mandanten ist. Ist es...
Um so besser, dass diesem (Un)menschen die Welt wie in Kafkas "Prozess" vorkommen mag...
So, wieder gerade gerückt.
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