UK: Parlamentsbericht zum Überwachungsstaat vorgelegt
Die Lords sind besorgt. Gleich zu Anfang des vom Verfassungskomitee des Oberhauses ausgearbeiteten Berichts "Überwachung: Bürger und Staat(öffnet im neuen Fenster)" finden sie klare Worte: "Wir glauben [...], dass der Schutz der Privatsphäre und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Nutzung von Überwachungsmöglichkeiten von zentraler Bedeutung für die Freiheit des Einzelnen sind. Das sollte von der Exekutive, Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu jeder Zeit berücksichtigt werden. Es besteht die Gefahr, dass die zunehmende Nutzung von Überwachungsmöglichkeiten durch die Regierung und durch private Organisationen im Vereinigten Königreich diese Prinzipien ernsthaft verletzt."
Auf insgesamt 130 Seiten legen die Parlamentarier die Ergebnisse ihrer Untersuchung zum Stand der Überwachung der britischen Bürger dar. Die "Sammlung, Weitergabe und anderweitige Verarbeitung von Daten" sei mittlerweile "unverzichtbar" geworden, um öffentliche Dienstleistungen zu erbringen. Unternehmen hätten ganze Geschäftsmodelle "rund um die Sammlung und Analyse von Daten" aufgebaut. Mit anderen Worten: "Datenverarbeitung ist der Treibstoff für die Wirtschaft."
Im Zuge dieser Entwicklung sei die Überwachung der ganzen Bevölkerung ausgebaut worden. Seien früher nur "Verdächtige" von spezialisierten Behörden überwacht worden, sei die universelle Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten mittlerweile "normale Routine in Organisationen". Ein herausragendes Beispiel für diese Entwicklung sehen die Lords im Auf- und Ausbau der Nationalen DNA-Datenbank (NDNAD) ContactPoint seit 1995.
Die NDNAD, in der DNA-Daten von Bürgern aus England und Schottland gesammelt werden, enthält mittlerweile DNA-Profile von fast 7,4 Prozent der Bevölkerung im Vereinigten Königreich. Damit sei sie die weltweit größte derartige Datensammlung. Die zweitgrößte DNA-Datenbank, die sich in Australien befindet, enthält lediglich DNA-Profile von rund einem Prozent der Bevölkerung. In den USA sind gar nur 0,5 Prozent der Bevölkerung erfasst.
Die Lords schließen sich im Kern dem Urteil des Europäischen Gerichts für Menschenrechte in der Sache S. und Marper gegen das Vereinigte Königreich an. Das Gericht hatte am 4. Dezember 2008 entschieden, dass die gegenwärtige Praxis der Speicherung von DNA-Profilen gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. In diesem Sinne fordern die Parlamentarier die Regierung auf, das Urteil(öffnet im neuen Fenster) zügig umzusetzen: "Wir erwarten von der Regierung, dem Urteil [...] in vollem Umfang und so schnell wie möglich Folge zu leisten. Die Regierung muss sicherstellen, dass DNA-Profile von Verhafteten, später aber nicht Verurteilten nicht für unbegrenzte Zeit in der NDNAD gespeichert werden."
Eine Hintertür halten die Lords der Regierung aber offen. Wenn die Daten von allen Bürgern in der NDNAD gespeichert würden, wäre das wohl akzeptabel. Eine solche Lösung sei allerdings "sowohl aus bürgerrechtlichen Erwägungen als auch aus Kostengründen" unerwünscht, ergänzen die Parlamentarier.
Auch mit der Frage der Videoüberwachung setzt sich der Bericht gründlich auseinander. Für die Befürworter von Überwachungskameras ist Großbritannien ein Paradies. Es gibt "keine gesetzliche Beschränkung für die Aufstellung neuer Überwachungskameras im öffentlichen Raum", mussten die Lords feststellen. Lokale Behörden dürfen die Anbringung von Kameras ohne Zustimmung der Regierung oder Anwohner anordnen. Gesetzlichen Beschränkungen unterliegt lediglich die Verwendung von Videoaufnahmen aus den Kameras. Solange diese "ausschließlich für die Beobachtung benutzt werden", gibt es für die Betreiber keine Auflagen. Das bedeutet: "Lokale Behörden und die Polizei haben freie Hand bei der Nutzung von Videokameras für reine Beobachtungszwecke."
Damit wollen sich die Parlamentarier nicht länger abfinden. Sie fordern von der Regierung, den Einsatz von Videokameras durch öffentliche und private Stellen gesetzlich zu regeln. Es müsse ein "System für Beschwerde und Abhilfe" geschaffen werden. Dieses sollte unter der Aufsicht der Überwachungs- und der Datenschutzbeauftragten stehen. [von Robert A. Gehring]
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