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Schlappe für Intel im EU-Kartellverfahren

Gericht weist Antrag von Intel zurück, keine Entscheidung in der Sache. Intel hat im Kartellstreit mit der EU-Kommission eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof einstecken müssen. Allerdings ging es nur um einen Antrag, nicht um den eigentlichen Gegenstand des Verfahrens.
/ Jens Ihlenfeld
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Intel hatte Einsicht in Unterlagen von AMD beantragt , die Intels Verstöße gegen europäisches Wettbewerbsrecht belegen sollen. Intel hatte argumentiert, dass die von der EU gesetzte Frist von zehn Wochen für eine Erwiderung durch Intel erst dann beginnt, wenn dem beklagten Unternehmen alle Beweise der EU vorgelegt werden. Das Gericht wies den Antrag aber zurück, was Intel mit Bedauern zur Kenntnis nahm(öffnet im neuen Fenster) . Die Dokumente könnten später aber Teil des Verfahrens werden.

Wichtiger ist die Feststellung des Gerichts, dass es nun allein in der Hand der Kommission liegt, ob Intel sich noch zu den Vorwürfen der Kommission äußern darf, die dem Unternehmen in einem sogenannten Supplemental Statement of Objections (SSO) im Juli 2008 unterbreitet wurden. Die Frist ist schließlich mittlerweile abgelaufen.

Intel will nun das Gespräch mit der Kommission suchen.


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