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Bitstromzugang: Gericht pfeift Bundesnetzagentur zurück

Telekom mit Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht teilweise erfolgreich. Die Regulierung des Bitstrommarktes ist teilweise rechtswidrig, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und gab damit einer Klage der Deutschen Telekom in Teilen statt.
/ Jens Ihlenfeld
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Der Bitstromzugang ist ein Vorleistungsprodukt der Telekom, mit dem deren Wettbewerber Breitbandzugänge realisieren können, ohne dazu eine umfangreiche Infrastruktur aufbauen zu müssen. Die Telekom hatte sich lange gegen die Einrichtung von Bitstromzugängen gesperrt, die Bundesnetzagentur setzt diese aber letztendlich durch.

Nach Ansicht der Bundesnetzagentur bot die Telekom ihren Wettbewerbern bei den herkömmlichen Vorleistungsprodukten nicht genug Möglichkeiten zur Differenzierung, denn es konnten im Grunde nur die DSL-Produkte der Telekom weiterverkauft werden. Mit dem Bitstromzugang sollte dies geändert werden.

Die Telekom klagte dagegen und unterlag vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG 6 C 39.07 – Urteil vom 28. Januar 2009) hatte aber teilweise Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zwar grundsätzlich die Regulierungsbedürftigkeit des Vorleistungsmarktes für Bitstromzugang. Es beanstandete aber die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Entgeltgenehmigungspflicht, da die Behörde nicht abgewogen hatte, ob stattdessen eine die Telekom weniger belastende nachträgliche Entgeltregulierung ausgereicht hätte. Aus entsprechenden Gründen hob das Gericht zudem die Verpflichtung zu einem Standardangebot auf, die die Bundesnetzagentur der Telekom auferlegt hat.


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