Freiwillige Vorratsdatenspeicherung gefährdet Privatsphäre
Das Europaparlament berät derzeit im Zuge des Telekom-Paketes über eine Erweiterung der europäischen Datenschutzrichtlinie. Der zur Debatte stehende Artikel 6.6(a) soll es Telekommunikationsanbietern ermöglichen, Verkehrsdaten ihrer Kunden zu speichern, zu verarbeiten und aus Sicherheitsgründen an andere Unternehmen weiterzugeben. Die Bürgerrechtsorganisationen La Quadrature du Net, European Digital Rights (EDRi) und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben das Europäische Parlament in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert, diese sogenannte freiwillige Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.
Wird der Artikel umgesetzt, dürfen Telekommunikationsanbieter künftig erfassen, mit wem ihre Kunden telefoniert haben, von wo aus sie mobil telefoniert oder an wen sie E-Mails geschrieben haben. Die Kritiker sehen dadurch die Privatsphäre der Bürger gefährdet. "Wir dürfen nicht zulassen, dass eine potenziell unbegrenzte Menge an vertraulichen Daten auf diese Weise Offenlegungs- und Missbrauchsrisiken ausgesetzt wird" , sagte Patrick Breyer vom AK Vorrat.
Die Bürgerrechtler wiesen auf ein Positionspapier des europäischen Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx(öffnet im neuen Fenster) hin und forderten die Abgeordneten auf, sich dessen Votum anzuschließen. In der Anfang Januar 2009 veröffentlichten Stellungnahme sprach sich Hustinx gegen die Speicherung der Verkehrsdaten aus. Der Datenschützer kritisierte, dass der Entwurf so ausgelegt werden könnte, dass er "die Speicherung und Verarbeitung von Verkehrsdaten aus Sicherheitsgründen auf unbestimmte Zeit ermöglicht" . Das berge "das Risiko des Missbrauchs" . Hustinx kam deshalb zu dem Schluss, es sei "das Beste, den vorgeschlagenen Artikel 6.6(a) ersatzlos zu streichen" .
Zu den Gegnern der freiwilligen Vorratsdatenspeicherung gehört auch die Bundesregierung . Sie halte die Speicherung "insbesondere im Hinblick auf die große Reichweite dieser Bestimmung" für bedenklich und setze sich deshalb "für die Ablehnung des vom Europäischen Parlament verabschiedeten Änderungsvorschlags" ein, schrieb das Wirtschaftsministerium im November 2008 an eine Gruppe von Gegnern.