Datenschützer: Neues Gesetz sieht Surfprotokollierung vor
Die Surfprotokolle dürften an Polizei, Bundeskriminalamt, Geheimdienste sowie an die Unterhaltungsindustrie herausgegeben werden. Eine richterliche Anordnung sei dafür nicht vorgeschrieben, eine Beschränkung auf schwere Straftaten nicht vorgesehen. Die Weitergabe der Internetnutzungsdaten an Polizei, Geheimdienste und Unterhaltungsindustrie ergebe sich daraus, dass der neue Gesetzentwurf Paragraf 15 Telemediengesetz ergänzen soll, so Breyer weiter. In diesem heißt es schon derzeit: "§ 14 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung." § 14 Absatz 2 lautet: "Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist." Dass diese Vorschrift für Nutzungsdaten "entsprechend" gelten soll, bedeute, so Breyer, dass auch die neu zu sammelnden Surfdaten an all diese Behörden weitergeleitet werden dürften.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag auf, die geplante Änderung des Telemediengesetzes sofort aus dem Gesetzentwurf zu streichen. In der Vergangenheit war Breyer wiederholt gegen Websitebetreiber vorgegangen, die in den Apache-Logfiles IP-Adressen speichern, was der Standardeinstellung des weltweit am häufigsten genutzten Webservers entspricht.
Der Gesetzentwurf zur "Informationstechnik des Bundes" wird auch von anderer Seite kritisiert. Bundesdatenschützer Peter Schaar hat die darin enthaltenen neuen Befugnisse der IT-Sicherheitsbehörde Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als zu weitgehend bezeichnet. Er kritisiert die Ermächtigung des Bundesamtes, die gesamte Sprach- und Datenkommunikation aller Unternehmen und Bürger mit Bundesbehörden abzuhören und auszuwerten.
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sags ihm persönlich: http://www.wolfgang-schaeuble.de/index.php?id=26
Heute noch verteufelt man Spionageverhalten innerhalb von Firmen, wie der Bahn, Telekom...
Zitat: "Aber angenommen es gibt die richterliche Entscheidung und du gibst die Daten...
Ich frage mich auch in wieweit sich das ad absurdum führen lässt: Wenn auf jedem Rechner...
Wissen ist wertfrei. Handeln macht den Unterschied. Das der Nachbar wusste, das man beim...