Gerhard Schmid zu Bewährungsstrafe verurteilt
Der Gründer des Telekommunikationsunternehmens Mobilcom, Gerhard Schmid, ist zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das erklärte Peter Döbel, Sprecher des Landgerichts Kiel, Golem.de. Fünf Monate seien bereits verbüßt.
Die Anklage hatte vertreten, dass Schmid im Jahr 2002 in drei Fällen Geld beiseite geschafft hat, um es vor dem Zugriff der Gläubiger zu retten. Die Landesbank Sachsen hatte Schmid zuvor einen Kredit über 100 Millionen Euro gekündigt.
Die Verteidigung, die Freispruch gefordert hatte, will beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil einlegen, so Döbel weiter. Schmids Anwälte wollen nachweisen, dass die Kündigung der Kreditlinie unrechtmäßig erfolgt ist. Schmid sei deswegen zahlungsfähig und die Transaktionen deswegen zulässig gewesen.
Gerhard Schmid gehörte in der Zeit der Internet-Spekulationsblase von 1999 bis 2000 zu den deutschen Milliardären. Seine Firma Mobilcom ersteigerte im Sommer 2000 für 8,5 Milliarden Euro eine UMTS-Lizenz. Nach einer Privatinsolvenz im Jahr 2003 arbeitet Schmid heute für die Bonus Strom GmbH seiner Ehefrau Sybille Schmid-Sindram.