Oberstes US-Gericht legitimiert Computerpannen der Polizei
Bennie Dean Herring hat einfach Pech gehabt. Irgendjemand hatte vergessen, einen längst aufgehobenen Haftbefehl gegen Herring aus der polizeilichen Datenbank zu löschen. Als eine Polizeistreife Herring in seinem Auto stoppte und den Wagen wegen des Haftbefehls durchsuchte, fand sie neben Drogen auch eine Waffe. Herring wurde vor einem Bundesgericht wegen illegalen Drogen- und Waffenbesitzes angeklagt und verurteilt. Der U.S. Supreme Court, das oberste Gericht der USA, segnete die Verurteilung am Mittwoch ab.
Herrings Anwalt hatte vor Gericht eine Verletzung der durch die Verfassung geschützten Rechte seines Mandanten geltend gemacht. Die im Prozess gegen Herring benutzten Beweise seien illegal erhoben worden, da der Haftbefehl, auf dessen Grundlage die Durchsuchung des Autos erfolgte, nicht mehr gültig war. Ohne gültigen Haftbefehl hätten die gesammelten Beweise aber nicht vor Gericht gegen Herring verwendet werden dürfen. Das besagt die sogenannte "Ausschlussregel" (englisch "exclusionary rule" ) des vierten Verfassungszusatzes. Dieser schützt die Bürger "vor ungerechtfertigter Durchsuchung und Verhaftung" .
Alle Berufungsinstanzen und nun schließlich auch der Supreme Court lehnten eine Aufhebung von Herrings Verurteilung trotzdem ab. Die Polizisten, so die Richter, hätten Herring ja nicht absichtlich illegal durchsucht. Der Fehler wurde durch den Computer verursacht, deshalb könne man den Beamten kein Fehlverhalten vorwerfen und die exclusionary rule greife nicht. Das gelte jedenfalls, wenn solche Computerfehler nicht systematisch, sondern nur gelegentlich aus Nachlässigkeit vorkommen.
Die Entscheidung des Supreme Court fiel mit 5:4 Stimmen knapp aus. Die konservative Mehrheit der Richter setzte sich gegen die liberale Minderheit durch. Das Urteil formulierte der vom scheidenden US-Präsidenten berufene oberste Richter John Roberts(öffnet im neuen Fenster) . Für die Minderheit formulierte die von Präsident Clinton berufene Ruth Bader Ginsburg(öffnet im neuen Fenster) eine abweichende Meinung.
Ginsburg warnt(öffnet im neuen Fenster) nachdrücklich davor, den nachlässigen Umgang mit Computerdaten derart zu legitimieren: "[Zu] den 'schwerwiegendsten Folgen' des Urteils wird die 'fälschliche Verhaftung unschuldiger Personen auf der Basis fehlerhafter Informationen in einer [sorglos gepflegten] Computerdatenbank gehören'." Die Strafverfolgungsbehörden hätten in den vergangenen Jahren den Einsatz von elektronischen Datenbanken massiv ausgebaut. Die Risiken, die durch veraltete Datenbestände entstünden, seien "keineswegs gering" einzuschätzen. so Ginsburg. Ginsburg weiter: "Fehler in teuren, vernetzten elektronischen Informationssammlungen wecken schwere Bedenken hinsichtlich der Freiheit des Einzelnen." [von Robert A. Gehring]



