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EU-Bürger bekommen biometrische Pässe

Sicherheit der Pässe soll erhöht werden. Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament einem Vorschlag zur Einführung von einheitlichen biometrischen Pässen für EU-Bürger zugestimmt. Die neuen Pässe sollen fälschungssicherer sein. Doch eine Verwendung der Daten für Zwecke der Strafverfolgung ist nicht ausgeschlossen.
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Zwei Fingerabdrücke und ein Foto werden die meisten EU-Bürger künftig auf einem Chip gespeichert im Pass mit sich herumtragen. Das hat das EU-Parlament am 14. Januar mit 594 Stimmen bei 51 Gegenstimmen und 37 Enthaltungen beschlossen. Mit der Speicherung biometrischer Daten in den neuen Pässen soll auf EU-Ebene dem Missbrauch vorgebeugt werden.

Als Regel gilt zudem in Zukunft: ein Bürger, ein Pass. Folglich werden auch Kinder in Zukunft grundsätzlich einen Pass vorweisen müssen, wenn sie die Schengen-Grenzen passieren wollen. Es bestehen allerdings Zweifel daran, dass die Fingerabdruckdaten von jungen Kindern ein zuverlässiges Identifikationsmerkmal darstellen. Deshalb soll für Kinder unter zwölf nach einer Kompromisslösung gesucht werden.

In der Begründung wird auf den "Kampf gegen Kriminalität, Terrorismus und illegale Einwanderung" als ein Anlass für die Einführung der biometrischen Pässe hingewiesen. Wie eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linkspartei an die Bundesregierung kürzlich zeigte, eignen sich biometrische Verfahren dazu aber kaum . Allerdings wird die biometrische Erfassung der ganzen Bevölkerung ganz sicher die Begehrlichkeiten von Strafverfolgungsbehörden und anderen staatlichen Stellen wecken.

Das EU-Parlament will die Verordnung zur Einführung der biometrischen Pässe jedoch nicht als Ermächtigungsgrundlage(öffnet im neuen Fenster) zur Nutzung biometrischer Datenbanken auf nationaler Ebene für die Strafverfolgung oder andere Zwecke verstanden wissen: "Die Verordnung schafft keine Rechtsgrundlage für die Einrichtung oder Unterhaltung von Datenbanken für die Speicherung dieser Daten in den Mitgliedstaaten, die ausschließlich nationalem Recht unterliegt."

Mit anderen Worten: Die EU-Mitgliedstaaten müssen gegebenenfalls eigene Gesetze zur Nutzung der Datenbanken beispielsweise durch nationale Polizeibehörden erlassen. Warum die Fingerabdrücke und digitalisierten Fotos überhaupt in Datenbanken und nicht ausschließlich auf den Chips gespeichert werden sollen, wird nicht weiter begründet.

Laut EU-Parlament erfolgt die Einführung der biometrischen Pässe als Maßnahme im Rahmen des Schengener Abkommens(öffnet im neuen Fenster) . Es überrascht daher nicht, dass für Staaten, die das Schengen-Abkommen nicht oder nur teilweise umsetzen, Sonderbestimmungen vorgesehen sind. So gelten die Vorgaben zu den biometrischen Pässen nicht für Irland, Großbritannien oder Nordirland. In einigen anderen Ländern bleibt es den nationalen Parlamenten überlassen, die neuen Passbestimmungen zu übernehmen. [von Robert A. Gehring]


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