Regierung will Wettbewerbschutz für ländliches Breitbandnetz
Netzbetreiber, die ländliche Gebiete an das Breitbandinternet anschließen, sollen Wettbewerbsschutz für mehrere Jahre erhalten. Das sagte Ilse Aigner (CSU), Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, dem Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) . Die Sonderreglung sei Teil des zweiten Konjunkturpakets. "Entscheidend ist, dass wir den ländlichen Raum mit Breitbandinternet versorgen. Wenn wir mit vorübergehenden Änderungen bei den Wettbewerbsregeln Geld der Steuerzahler sparen können, will ich das nutzen" , sagte Aigner. "Wir prüfen derzeit die Fragen der Regulierung für ein zweites Breitbanderschließungsprogramm – auch was ihre Verträglichkeit mit EU-Regeln angeht." Sie könne sich Ausnahmeregelungen in Form von Wettbewerbsschutz über mehrere Jahre für diejenigen vorstellen, die diese Gebiete erschließen.
In Deutschland gebe es noch immer 6.000 Gemeinden ohne schnelle Internetzugänge, so die Ministerin.
Die Telekom blockiere die flächendeckende Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten, hatte ihr Parteikollege Klaus Hofbauer zuvor behauptet . Der Bonner Konzern sei dort mit eigenen Investitionen sehr zurückhaltend, versuche aber gleichzeitig, den Zugang von Wettbewerbern zu erschweren. Die Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, selbst geeignete Breitbandnetze aufzubauen. Dazu sollten auch Mittel aus dem zweiten Konjunkturprogramm der Bundesregierung fließen, sagte Hofbauer.
Der Vorschlag zum Wettbewerbsschutz sei "völlig abstrus" , hält FDP-Telekommunikationsexpertin Gudrun Kopp dagegen: "Die Versorgung des ländlichen Raums mit schnellen Internetzugängen kann nur mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erfolgreich und für die Verbraucher bezahlbar sein." Die Ausschaltung von Wettbewerb - sogar über Jahre - sei ein planwirtschaftlicher Irrweg. Wenn die Bundesregierung schon jetzt 10 Millionen Euro Fördermittel ausgeben wolle, sollte dies in einem Ausschreibungsverfahren erfolgen. Nur so könne der jeweils effizienteste Wettbewerber tätig werden.