London will Onlinedurchsuchung ohne Richterentscheid
In Großbritannien sollen Onlinedurchsuchungen durch die Polizei oder den Geheimdienst ohne Richterentscheid möglich werden. Das Innenministerium verabschiedete einen entsprechenden Plan, berichtet die britische Times(öffnet im neuen Fenster) . Die Behörde stützt sich dabei auf einen Plan des Ministerrats der Europäischen Union . Dabei sei eine enge Zusammenarbeit und Amtshilfe mit Strafverfolgungsbehörden in Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland und anderen EU-Staaten geplant, so das Blatt weiter. Gemeinsam würden Einzelheiten des Vorschlags entwickelt, zitiert das Blatt. In Deutschland darf das BKA ab Jahresbeginn 2009 private Computer hacken, braucht aber einen Durchsuchungsbefehl.
Eine "Ferndurchsuchung" , wie die britische Variante für staatliches Hacken heißt, sollen ranghohe Strafverfolger anordnen können, wenn es ihrer Ansicht nach "verhältnismäßig" ist und zur Abwehr einer Straftat dient, die mit mehr als drei Jahren Gefängnis belegt ist. Darunter fallen Kinderpornografie, Internetbetrug, Identitätsdiebstahl und Terrorismus. Shami Chakrabarti von der britischen Menschenrechtsorganisation Liberty bezweifelt die Rechtsmäßigkeit des Vorhabens des Innenministeriums.
In Großbritannien ist der Abbau demokratischer Rechte im IT-Bereich weiter fortgeschritten als in Deutschland: Richard Clayton, Informatik-Experte an der Cambridge University, erklärte der Times, dass es bereits seit 1994 möglich sei, staatliche Onlinedurchsuchungen durchzuführen. Eine Änderung am Computer-Missbrauchsgesetz aus dem Jahr 1990 habe dies ermöglicht. Die Methode würde aber nur selten angewandt, so Clayton. Auch ein Einbruch in die Wohnungen des Verdächtigen zum Ausspähen der IT-Ausstattung, um Key-Logger-Spionagesoftware genau anzupassen, sei damit bereits möglich.
Hierzulande darf das Bundeskriminalamt laut BKA-Gesetz die Wohnung des Verdächtigen nicht betreten. Ob die Behörde auf V-Leute setze, um direkten Zugriff auf die Computer von Verdächtigen zu bekommen, wollte BKA-Sprecherin Sandra Clemens Golem.de nicht direkt beantworten. "Kriminaltaktische Ausführungen hinsichtlich der Umsetzung möchte ich nicht treffen" , sagte Clemens.
Laut dem Acpo-Verband (Association of Chief Police Officers), einer Vereinigung für die Führungsebene der Polizei in England, Wales und Nordirland, fänden Onlinedurchsuchungen seit dem Inkrafttreten der Verordnung zu den Gesetzen mit Ermittlungsbefugnissen (Regulation of Investigatory Powers Act – RIP oder RIPA) aus dem Jahr 2000 statt. Sie seien bei einem kleinen Teil der 194 verdeckten Durchsuchungsmaßnahmen in Privatwohnungen, Büros und Hotelzimmern im Jahr 2008 nötig gewesen. BKA-Chef Jörg Ziercke erwartet 2009 in Deutschland dagegen nur drei bis vier Onlinedurchsuchungen.