Europäische Stand-by-Richtlinie tritt in Kraft
An heutigen 5. Januar tritt mit einem Jahr Übergangsfrist die EU-Verordnung zum Stand-by-Betrieb von elektrisch betriebenen Geräten in Kraft. Die EU-Verordnung Nr. 1275/2008(öffnet im neuen Fenster) regelt, dass elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte künftig im Bereitschaftsbetrieb nur noch wenig Strom verbrauchen dürfen.
Die Verordnung, die verbindlich ab 5. Januar 2010 gilt, legt fest, dass nur noch Geräte verkauft werden dürfen, die weniger als 1 Watt im Stand-by-Modus aufnehmen. 2013 wird der Grenzwert auf 0,5 Watt gesenkt. Nach EU-Angaben verbrauchen Geräte im Stand-by-Betrieb in den EU-Mitgliedsstaaten jedes Jahr etwa 50 Terawattstunden (TWh). Das entspricht einem knappen Zehntel des jährlichen Stromverbrauchs in Deutschland. Ziel der Verordnung ist es, den Stromverbrauch durch den Stand-by-Betrieb bis zum Jahr 2020 um knapp 75 Prozent zu senken. Die Einsparungen sollen in etwa dem jährlichen Stromverbrauch Dänemarks (rund 35 TWh) entsprechen. So soll der Ausstoß von 14 Millionen Tonnen Kohlendioxid vermieden werden.
Die Verordnung gehört zur sogenannten Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2005. Weitere Verordnungen dieser Richtlinie betreffen unter anderem Set-Top-Boxen, externe Netzteile und Glühbirnen, die schrittweise bis 2012 abgeschafft werden sollen. Durch diese Verordnungen sollen bis zum Jahr 2020 etwa 125 TWh Strom pro Jahr eingespart werden.



