USA: Filesharing-Prozess live im Internet?

Aggressive Verteidigung gegen die Musikindustrie

Musikindustrie gegen Student: Der Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson fordert, einen langjährigen Urheberrechtsprozess live audiovisuell im Internet zu übertragen. Schließlich gebe es ein "zunehmend versiertes und interessiertes Publikum".

Artikel veröffentlicht am ,

Joel Tenenbaum droht eine drakonische Strafe. Sollte der 24 Jahre alte Student wegen illegalen Filesharings verurteilt werden, könnte die verhängte Geldstrafe für ihn den Bankrott bedeuten. Eine solche Strafe wäre unangemessen und würde gegen die US-Verfassung verstoßen, findet der Harvard-Rechtsprofessor und Gründer des Berkman Center for Internet & Society an der Universität, Charles Nesson.

Nesson hat sich deshalb Ende Oktober zusammen mit einigen seiner Studenten dazu entschlossen, Tenenbaum mit allen zivilrechtlichen Mitteln gegen die Kläger von der Musikindustrie zu verteidigen. Tenenbaum wurde bisher von seiner Mutter, einer Urheberrechtsspezialistin, verteidigt.

In seinem jüngsten Antrag fordert das "Joel fights Back Against RIAA"-Team um Nesson nun vom Gericht, den Prozess live im Internet zu übertragen. Zur Begründung führt Nesson unter anderem an: "Der Internetzugang zum Verfahren wird es einem zunehmend interessierten und versierten Publikum erlauben, die Aufklärungskampagne des [Musikindustrieverbandes] besser zu verstehen." Das Gericht muss den Antrag jetzt prüfen und über seine Zulassung oder Ablehnung entscheiden. Normalerweise werden Zivilgerichtsverfahren in den USA nicht per Video übertragen, die Gerichte dürfen die Übertragung jedoch zulassen.

Das Verfahren gegen Tenenbaum begann 2003. Der Vorwurf der Musikindustrie lautet, Tenenbaum habe mindestens sieben Titel aus der Tauschbörse Kazaa heruntergeladen und über 800 zum Herunterladen zur Verfügung gestellt. Das sei ein klarer Verstoß gegen den Digital Theft Deterrence Act. Jede einzelne der Tenenbaum vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen könnte danach mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 bis zu 150.000 US-Dollar belegt werden.

2004 bot Tenenbaum den klagenden Plattenfirmen an, eine Entschädigung in Höhe von 500 US-Dollar zu zahlen. Die Plattenfirmen, die 12.000 US-Dollar forderten, lehnten ab und zogen vor Gericht. Seither streiten Musikindustrie und Tenenbaum. [von Robert A. Gehring]

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Zocker35 01. Jan 2009

Moin, in diesem Forum musst du leider ganz deutlich mit der "Sarkasmus" Flagge winken...

Blurb 30. Dez 2008

...und es würde laut Artikel sogar gegen die US-amerikanische Verfassung verstoßen. Oder...

nachtmensch 30. Dez 2008

Eine Kulturflatrate setzt natürlich voraus, dass irgendwie erhoben wird, wie oft ein...

ps 29. Dez 2008

was ist mit künstlern, die von unabhängigen vertreten werden oder selbst unabhängig...



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