Kompromiss zu Praktikanten geplatzt
"Wir werden nicht mittragen, dass Herr Scholz die Frist, in der Praktikanten im Nachhinein gegen eine zu niedrige Bezahlung klagen können, von zwei Monaten auf drei Jahre ausdehnen will" , sagte der Sprecher von Bundesbildungsministerin Annette Schavan dem Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) : "Eine solche Regelung schafft keine fairen Praktika, sondern killt Praktika."
Seit dem Frühjahr bemüht sich Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) um eine Neuregelung der Arbeitsverhältnisse von Praktikanten. Hintergrund sind häufige Klagen, Praktikanten würden nicht ausgebildet, sondern als billige Arbeitskräfte benutzt. Auch würden sie vielfach nicht angemessen bezahlt.
Bisher hat ein Praktikant nach Angaben des Bildungsministeriums die Möglichkeit, bis zu zwei Monate nach Ende des Praktikums gegen eine seiner Meinung nach zu niedrige Bezahlung zu klagen. Diese Frist wolle Scholz durch die Aufnahme ins BGB auf drei Jahre ausdehnen. Das ist für Schavans Verhandler nicht akzeptabel. Damit steht in den Sternen, ob es überhaupt zu einer Neuregelung kommt.
Darüber hinaus wollte das Bundesarbeitsministerium in Zukunft Praktika im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar als "Lernverhältnisse" definieren und damit von Arbeitsverhältnissen abgrenzen. Weiterhin will Scholz im BGB ein Anrecht der Praktikanten auf angemessene Vergütung festschreiben sowie eine Beweislastumkehr. Danach müsste im Streitfall der Arbeitgeber beweisen, dass es sich bei einer strittigen Beschäftigung um ein Praktikanten- und nicht um ein Arbeitsverhältnis gehandelt habe. Bislang liegt diese Pflicht bei den Hospitanten.
Massiven Druck gegen mehr Rechte für Praktikanten hatte die Wirtschaft gemacht. Die Neuregelungen würden jährlich mindestens 100.000 Praktikantenstellen gefährden, warnte der Präsident des DIHK, Ludwig Georg Braun. Nach einer Umfrage des DIHK will rund die Hälfte der Unternehmen keine Praktikanten mehr nehmen, wenn sie im Konfliktfall künftig vor Gericht beweisen müssten, sie nicht unzulässig als Arbeitskraft eingesetzt zu haben, oder wenn die Klagefrist gegen zu geringes Entgelt auf Jahre ausgedehnt wird.
Nach Untersuchungen des Arbeitsministeriums absolviert jeder Fünfte nach Berufs- oder Studienabschluss mindestens ein Praktikum. Jedes zweite davon ist unbezahlt. Acht von zehn sagen, sie seien als normale Arbeitskraft eingesetzt worden. Nur gut ein Drittel hielt sich für angemessen bezahlt. [von Barbara Gillmann / Handelsblatt(öffnet im neuen Fenster) ]
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