Datenschutzgesetz: Schäuble will Wirtschaft schonen
Das Bundeskabinett hat die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Das bedeutet eine Erhöhung der bestehenden Bußgelder, eine Zustimmungsregelung für Verbraucher sowie die Abschaffung des Listenprivilegs, um den massiven Anstieg von Datenhandel- und Missbrauch einzudämmen. Das Listenprivileg erlaubt die Weitergabe von Adressdaten grundsätzlich, wenn kein Widerspruch der Betroffenen vorliegt.
Laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll die Vorlage den Datenschutz nach den diversen Skandalen mit dem Handel vertraulicher Daten deutlich verschärfen. Der Datenschutz soll damit "endlich an die neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst werden , so die CDU-Verbraucherschutzexpertin Julia Klöckner.
Das Gesetz ziele darauf ab, den "Umgang mit Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung transparenter und damit auch besser kontrollierbar zu machen" , sagte Schäuble der Rheinischen Post(öffnet im neuen Fenster) . Der Strafrahmen und der Bußgeldkatalog würden verschärft. Der Adresshandel soll von der Zustimmung der Betroffenen abhängig gemacht werden.
Ausnahmen soll es aber für Hilfsorganisationen, karitative Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen geben, darunter auch Parteien und Wählervereinigungen. Bei Datenverlust haben die Unternehmen eine Informationspflicht. Marktbeherrschenden Firmen soll es untersagt werden, Verträge davon abhängig zu machen, ob die Kunden der Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken zustimmen.
Datenschützer hatten eine umfassende Auskunftspflicht über die Herkunft der Daten durch sogenannte Datenmarker gefordert. Diese ist jedoch nicht vorgesehen. "Das würde tatsächlich die Wirtschaft schädigen" , sagte Schäuble.
Laut FDP-Innenexpertin Gisela Piltz würden aber gerade gesetzte Marker den Missbrauch eindämmen. "Dies wäre auch Dreh- und Angelpunkt eines modernen Datenschutzrechts. Nur so wird die Transparenz für den Bürger hergestellt und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von personenbezogenen Daten garantiert" , sagte Piltz. Auch Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert bemängelte, dass nach den Erfahrungen mit dem Kontodatenskandal die Kennzeichnung der Datenherkunft und die Dokumentation der Datenströme nicht mit aufgenommen wurden.
Er kritisierte auch, dass das geplante Datenschutzaudit für Firmen mit einem "monströsen bürokratischen Aufwand" einhergehe. Zudem räume der Entwurf den betroffenen Wirtschaftszweigen eine Übergangsfrist von drei Jahren ein.
"Der Kabinettskompromiss zum verbesserten Schutz persönlicher Daten ist in Wahrheit gar keiner. Denn er berücksichtigt vor allem Wirtschaftsinteressen und nicht die Sicherheit der Bürger" , erklärt Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Linken. Die Idee, das Datenschutzgesetz zu novellieren, sei zwar im Ansatz richtig gewesen. Nun aber feiere die Bundesregierung einen Gesetzentwurf als Erfolg, der den Datenschutzskandalen bei der Telekom und bei Lidl in keiner Weise gerecht werde.
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