Firmen bekommen Entschädigung für Vorratsdatenspeicherung

Providerverband Eco nennt Einigung "mehr als unbefriedigend"

Telekommunikationsfirmen bekommen eine Entschädigung für die Vorratsdatenspeicherung. Darauf hat sich der Rechtsausschuss des Bundestages geeinigt. British Telecom (BT) hatte in Deutschland zuvor eine Aussetzung der umstrittenen Überwachungsanordnung erwirkt, weil die entschädigungslose Bespitzelung verfassungswidrig sein könnte.

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Der Rechtsausschuss des Bundestags hat einen Gesetzesentwurf für die Entschädigung der Firmen für die Vorratsdatenspeicherung verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen stimmten für die Vorlage, die FDP enthielt sich. Die Grünen lehnen die Vorratsdatenspeicherung insgesamt als verfassungswidrig ab, und stimmten deswegen auch einer gesetzlichen Entschädigungsregelungen nicht zu. Auch die Linke schloss sich dieser Position an.

Branchenvertreter erklärten, die Investitionen für die entsprechende Überwachungstechnik betrügen 50 bis 75 Millionen Euro. Bußgelder für Firmen, die der gesetzlichen Pflicht zur Datenspeicherung nicht nachkommen, sollen ab Anfang 2009 verhängt werden.

Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Providerverbands Eco, widersprach den Berechnungen: "Wir sind sehr enttäuscht. Mitten in einer sich abzeichnenden Wirtschaftskrise wird die Internetwirtschaft mit Kosten von 332 Millionen Euro für die Anschaffung von Überwachungstechnik zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung belastet - eine rein staatlichen Zwecken dienende Ausgabe, für die es weiterhin keine Entschädigung geben soll."

Dies erfolge, obwohl es wegen der zahlreichen Verfassungsbeschwerden ungewiss sei, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt Bestand habe. Auch die Unionsfraktion räumte ein, dass in den Pauschalen, die als Entschädigung an die Telekommunikationsfirmen vorgesehen seien, die nötigen Investitionskosten für den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur nicht enthalten sind. Über die Erstattung der Investitionskosten soll erst 2009 entschieden werden.

Im Bereich von Internet-Access sind etwa 80 Prozent kleine und sehr kleine Unternehmen am Markt tätig, betonte der Eco. Da diese Unternehmen nur äußerst selten oder nie Anfragen von Strafverfolgungsbehörden bekämen, greife die neue Entschädigungsregelung kaum, "obwohl gerade sie wirtschaftlich besonders darauf angewiesen sind", so Rotert.

Anlass für die Debatte war die Weigerung der British Telecom, die Verbindungsdaten ihrer Geschäftskunden aufzubewahren, wenn die Kosten nicht ersetzt würden. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte dem Unternehmen Mitte November 2008 Recht gegeben und per einstweilige Anordnung die Vorratsdatenspeicherung für die Firma ausgesetzt. Auch sei die Überwachung eine dem Unternehmenszweck des Klägers wesensfremde Aufgabe, so die Begründung.

Die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) hatte zuvor schon bei dem Berliner Verwaltungsgericht einen Erfolg erreicht. Dabei ging es um eine Beschwerde gegen die Auslandskopfüberwachung, eine ebenfalls nach der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgeschriebene Maßnahme, bei der aus dem Inland abgehende Verbindungen zu überwachten Anschlüssen im Ausland erfasst werden. Auch hier erklärte das Gericht, diese Festlegung sei "unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig".

Seit dem 1. Januar 2008 ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft, aber erst ab 2009 müssen Unternehmen mit Bußgeldern rechnen, wenn sie die Daten nicht erheben. Von 82 Millionen Deutschen werden die Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten wird auch das Datum der Aktivierung erfasst und die Funkzelle. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden. Zugriff auf die Daten erhalten Polizei, Staatsanwaltschaft und Geheimdienste.

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