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EU: Keine "iPod-Durchsuchungen" durch europäische Zöllner

EU-Kommission tritt Befürchtungen zu ACTA entgegen. Befürchtungen in Bezug auf das geheim verhandelte Anti-Piraterie-Abkommen (ACTA) seien übertrieben, meint die EU-Kommission. Auf keinen Fall sei geplant, "iPods an der Grenze nach ein paar illegal kopierten Musikstücken zu durchsuchen" .
/ Jens Ihlenfeld
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Seit über einem Jahr wird auf internationaler Ebene heimlich über ein sogenanntes Anti-Piraterie-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ACTA) verhandelt. Die Initiative zu den Verhandlungen , zu denen nur ein kleiner, exklusiver Kreis von Teilnehmern zugelassen ist, ging von den USA und Japan aus. Im Frühjahr ließ sich die EU von den Mitgliedsstaaten ein Mandat erteilen und nimmt seitdem aktiv an den ACTA-Verhandlungen teil.

Im Laufe des Jahres gab es immer mehr Mutmaßungen, was eigentlich genau verhandelt wird. Verhandlungspartner weigern sich beharrlich, den Entwurf für das Abkommen öffentlich zu machen. Dennoch gelangte eine Reihe von Dokumenten an die Öffentlichkeit und löste bei Unternehmen und Bürgerrechtlern Befürchtungen aus, es seien drakonische Maßnahmen geplant, selbst in Fällen vergleichsweise geringfügiger Verletzungen von Urheber-, Patent- und Markenrechten. Im September 2008 forderten mehr als 100 Organisationen aus aller Welt – darunter das Netzwerk Freies Wissen (Berlin) und die Buko-Pharma-Kampagne (Bielefeld) – die Offenlegung des verhandelten Vertragstextes . Die Forderung verhallte ungehört.

Die EU-Kommission versucht nun, den öffentlich geäußerten Bedenken entgegenzutreten. In einem zuletzt am 25. November aktualisierten, als "Fact Sheet" bezeichneten Dokument zu ACTA erklärt die Kommission, warum ein solches Abkommen unbedingt nötig sei. Zum einen hänge das Wohlergehen der europäischen Wirtschaft "zu einem großen Teil von Aktivitäten ab, die einen Schutz von Rechten des geistigen Eigentums" voraussetzen. Zum anderen sei die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung durch gefälschte Produkte zunehmend bedroht.

Befürchtungen, die EU-Bürger könnten durch ACTA in Zukunft einem schikanösen Grenzkontrollregime unterworfen werden, weist die EU-Kommission zurück. Das EU-Recht im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums, das Grundrechte und -freiheiten sowie Bürgerrechte voll und ganz respektiert, werde durch ACTA keineswegs ausgeweitet. "Bei ACTA geht es darum, kriminelle Aktivitäten im großen Stil zu bekämpfen" , erklärt die Kommission(öffnet im neuen Fenster) , und weiter: "Es geht nicht darum, bürgerliche Freiheiten einzuschränken oder Verbraucher zu belästigen."

Wer also auf seinem iPod ein paar aus einer Tauschbörse heruntergeladene Musikstücke gespeichert hat, habe nichts zu befürchten, so die Kommission. Sie macht klar: "Die EU-Zollbehörden, die sich häufig mit Drogenschmuggel, dem Schmuggel von Waffen oder Menschen konfrontiert sehen, verfügen weder über die Zeit noch über die rechtlichen Grundlagen, um nach ein paar illegal kopierten Musikstücken auf einem iPod oder Notebook zu suchen. Es gibt auch keine Absicht, das zu ändern." [von Robert A. Gehring]


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