BKA-Gesetz: Zeitungsverleger appellieren an Bundesrat
Die Zeitungsverleger haben im Vorfeld der Abstimmung über das BKA-Gesetz am 28. November 2008 im Bundesrat erneut ein Nein gefordert. Es sei ermutigend, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV, Dietmar Wolff, dass die Bundesländer die schädlichen Folgen des Gesetzes für die Pressefreiheit und die Gesellschaft offensichtlich deutlich gravierender einschätzten als der Bundestag. Das im Bundestag verabschiedete BKA-Gesetz, das derzeit im Bundesrat keine Mehrheit hat, sieht für die Kripo neben Onlinedurchsuchungen das Abhören von Telefonaten und IP-Telefonie, die Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten, Rasterfahndung und die optische und akustische Überwachung von Wohnungen vor.
SPD und Union haben für die Abstimmung im Bundesrat am 28. November 2008 nur eine Stimme Mehrheit. Die sechs Länder Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Bayern werden dem BKA-Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen, da es dort Koalitionen mit Liberalen, mit Grünen und auch mit der Linkspartei gibt. Und auch die in Sachsen-Anhalt mitregierenden Sozialdemokraten gelten als Ablehner. Bei Uneinigkeit mit dem Koalitionspartner ist Stimmenenthaltung im Bundesrat vorgesehen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte daraufhin eine Änderung der Abstimmungsregeln im Bundesrat verlangt.
Der BDZV betonte, dass das BKA-Gesetz ein "Affront gegen die Presse" sei. Die Zeitungsverleger seien sehr beunruhigt über ein von der Regierung geschaffenes Klima, in dem die Pressefreiheit nur noch eine untergeordnete Rolle spiele. Es sei ein unhaltbarer Zustand, wenn Journalisten nicht mehr sicher sein könnten, ob ihre Festplatten und Flashspeicher durchforstet würden. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Journalisten habe in vielen Fällen erst ermöglicht, dass Missstände und Skandale überhaupt öffentlich wurden.
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