Gericht: Internet-PCs sind nicht gebührenpflichtig

Regelung bezüglich Internet-PCs nicht ausreichend deutlich

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs. Es gab der Klage eines IT-Fachmanns statt, der sich gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf seinen beruflich genutzten Computer zur Wehr setzte.

Artikel veröffentlicht am ,

Harald Simon wollte die Einführung von Rundfunkgebühren auf Internet-PCs nicht klaglos hinnehmen und setzte sich gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid zur Wehr. Seinen Fall dokumentiert Simon unter pc-gebuehr.de.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ihm nun recht gegeben. Es sieht für die Gebührenerhöhung "keine tragfähige Rechtsgrundlage". Das Gericht legt in seinem Urteil (AZ 5 K 243/08.WI(V) ausführlich dar, warum die Gebührenpflicht für Internet-PCs nicht begründet ist.

Selbst wenn dies anders wäre, würde im konkreten Fall die Zweitgerätefreiheit greifen, denn Simons PCs steht in seinem privaten Haushalt und für die dortigen Geräte zahlt er ohnehin Rundfunkgebühren.

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ranseier 09. Jan 2009

hallo erstmal! lieber spät als nie... vorab zur erklärung: die gez zahlt man, weil die ör...

ranseier 09. Jan 2009

lieber spät als nie... aber mal kurz zur argumentation der meisten hier. die gez zahlt...

CyberMob 25. Nov 2008

... (Music on hold) nannte sich das mal zu Zeiten der Telefonanlagen. Wird...

Bitfox 25. Nov 2008

darum geht es doch gar nicht. es geht darum dass es die bezahlen müssen DIE es...



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