Gericht: Internet-PCs sind nicht gebührenpflichtig
Regelung bezüglich Internet-PCs nicht ausreichend deutlich. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkgebühren auf internetfähige PCs. Es gab der Klage eines IT-Fachmanns statt, der sich gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren auf seinen beruflich genutzten Computer zur Wehr setzte.
Harald Simon wollte die Einführung von Rundfunkgebühren auf Internet-PCs nicht klaglos hinnehmen und setzte sich gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid zur Wehr. Seinen Fall dokumentiert Simon unter pc-gebuehr.de(öffnet im neuen Fenster).
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat ihm nun recht gegeben. Es sieht für die Gebührenerhöhung "keine tragfähige Rechtsgrundlage". Das Gericht legt in seinem Urteil (AZ 5 K 243/08.WI(V)(öffnet im neuen Fenster) ausführlich dar, warum die Gebührenpflicht für Internet-PCs nicht begründet ist.
Selbst wenn dies anders wäre, würde im konkreten Fall die Zweitgerätefreiheit greifen, denn Simons PCs steht in seinem privaten Haushalt und für die dortigen Geräte zahlt er ohnehin Rundfunkgebühren.
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