BBC darf Lokalangebote online nicht ausbauen

Die Entscheidung des BBC Trusts und des Ofcom dürfte europaweit Beachtung finden. Denn in fast allen EU-Staaten mit großen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten finden ähnliche Auseinandersetzungen um die Eroberung des Internets mit Onlineangeboten statt. Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht der Verteilungskampf um die Einnahmen aus dem lukrativen Onlinewerbegeschäft. Die EU-Kommission beobachtet die Entwicklungen kritisch und ist bereit, gegen eine zu offensichtliche Bevorzugung öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten vorzugehen.

Die Öffentlich-Rechtlichen, die mit ihren Fernseh- und Rundfunkangeboten gerade in den jüngeren Zielgruppen immer weniger Zuspruch finden, erhoffen sich von einem aggressiven Ausbau ihrer Onlineangebote, wieder mehr Kontakt zu den internetaffinen Generationen zu finden - und diesen via Werbung in bare Münze zu verwandeln. Dafür wollen sie mehr Mittel aus den Rundfunk- und Fernsehgebühren einsetzen und zum Teil sogar die Gebühren erhöhen. Verständlicherweise ist die private Konkurrenz, die ihre Investitionen aus Werbeeinnahmen refinanzieren muss, strikt dagegen.

In Deutschland kulminierte dieser Streit in den vergangenen Wochen in den Auseinandersetzungen um die Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages. ARD und ZDF wollen mit einem Teil der Einnahmen aus den GEZ-Gebühren ihre Internetangebote ausbauen. Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür festlegen. Die privaten Medienunternehmen befürchten Millionenverluste bei den Werbeeinnahmen, wenn ARD und ZDF in Zukunft im Internet ein umfangreiches Angebot an digitalen Spartenkanälen anbieten. Das sei, so Tobias Schmid, Vizepräsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), ein "Frontalangriff auf die Kernbereiche des kommerziellen Fernsehens bei gleichzeitiger Preisgabe der eigentlichen öffentlichen Aufgaben".

Die privaten Anbieter fordern, dass alle Expansionspläne der Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft einem sogenannten Drei-Stufen-Test unterzogen werden, um Wettbewerbsverhinderungen mit Hilfe öffentlicher Subventionen auszuschließen. Die Öffentlich-Rechtlichen hingegen sehen ihre Pläne durch ihren Informationsauftrag gedeckt. [von Robert A. Gehring]

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