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EU-Kulturminister wollen attraktivere legale Onlineangebote

Keine Zwangsperrungen nach französischem Vorbild. Die EU-Kulturminister wollen den illegalen Musiktausch im Internet nicht mit Zwangssperren, sondern mit besseren Onlineangeboten bekämpfen. Das hat der Rat der europäischen Kulturminister am Freitag beschlossen.
/ Jens Ihlenfeld
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Frankreich konnte sich im Rat der europäischen Kulturminister mit seiner Forderung nach einer aggressiven Bekämpfung des illegalen Dateitauschs im Internet mit Zwangssperrungen des Internetzugangs nicht durchsetzen.

Der Europäische Kulturrat ist das wichtigste Gremium der EU-Kulturminister. In einer am Freitag verabschiedeten Entschließung fordern die europäischen Kulturpolitiker(öffnet im neuen Fenster) attraktivere Onlineangebote, die "vielfältig, zugänglich, einfach zu benutzen und verbraucherfreundlich" sein sollten. Die "Piraterie" müsse "verhindert und bekämpft" werden, heißt es in der Erklärung, ohne dass dazu konkrete Forderungen erhoben werden.

Die Kulturminister weisen ausdrücklich auf die Notwendigkeit hin, "eine faire Balance zwischen den unterschiedlichen Grundrechten, besonders dem Recht auf Schutz der persönlichen Daten, der Redefreiheit und dem Schutz des geistigen Eigentums" zu finden. Bei der Umsetzung von Beschlüssen zum Gemeinschaftsrecht müsste insbesondere das Prinzip der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.

Die Mitgliedsstaaten werden von den Kulturministern eingeladen, in einem "abgestimmten Vorgehen der betroffenen Parteien [...] faire und verhältnismäßige Lösungen für die Entwicklung legaler Onlineangebote und die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie" zu finden. In diesem Zusammenhang fordern die Minister die Mitgliedsstaaten auch dazu auf, zu prüfen, ob die Frist, innerhalb derer Filme nach dem Kinostart auch online verfügbar gemacht werden, verkürzt werden könnte.

Systeme zum digitalen Rechtemanagement (DRM) betrachten die EU-Kulturminister mit Skepsis: "Auch, wenn der Einsatz technischer Schutzsysteme [...] in manchen Fällen [...] unter Berücksichtigung der Grundsätze des Datenschutzes [...] zum Schutz und zur Verwaltung von Rechten in der digitalen Welt beitragen kann, verunsichert die mangelnde Interoperabilität oder Transparenz dieser Systeme die Verbraucher und schränkt die Nutzung von Inhalten von unterschiedlichen Angeboten ein." [von Robert A. Gehring]


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