Baden-Württemberg führt elektronische Fußfessel ein

"Menschen vor dem Gefängnis bewahren, die dort nicht hingehören"

Baden-Württemberg plant als erstes Bundesland ein Landesgesetz für die elektronische Aufsicht per Fußfessel im Strafvollzug. Der Ministerrat gab am 18. November 2008 einen Gesetzesentwurf von Justizminister Ulrich Goll (FDP) zur Anhörung frei. Der Sender sieht aus wie eine Armbanduhr und kann an Arm oder Unterschenkel befestigt werden.

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Baden-Württemberg will künftig Menschen, gegen die eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde, elektronisch überwachen statt sie ins Gefängnis zu stecken. Mit der Fußfessel und dazugehöriger Technik kann ein Bewegungsprofil des Gefangenen erstellt oder dessen vorgeschriebene An- und Abwesenheit in der eigenen Wohnung beaufsichtigt werden. Der Modellversuch ist auf zunächst vier Jahre befristet. Auch Gefangene, die auf ihre Entlassung vorbereitet werden, können teilnehmen.

"Die elektronische Überwachung im Strafvollzug hat den Vorteil, dass wir damit Menschen vor dem Gefängnis bewahren können, die dort eigentlich gar nichts verloren haben", erklärte Goll. Denn es handle sich um Täter, die ursprünglich lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt worden seien. "Wenn sie die Geldstrafe nicht bezahlen können, wird ersatzweise die Freiheitsstrafe angeordnet", sagte Goll. Das könne zum Verlust der Arbeitsstelle oder der Wohnung führen.

Vorgesehen ist ein Modellversuch mit 75 Personen, die Kosten sollen bei nur 85.000 Euro liegen. Der Gefangene muss sich in der Regel mit 20 Euro pro Tag beteiligen. Bei einem landesweiten und dauerhaften Ausbau der elektronischen Aufsicht erwartet Goll Einsparungen im Strafvollzug. "Die elektronische Aufsicht kostet ungleich weniger als ein Tag in Haft, der mit 85 Euro pro Gefangenem zu Buche schlägt", so Goll. Das Land schaffe keine Pflicht, sondern ein Recht, die elektronische Aufsicht im Strafvollzug einzusetzen, erklärte Goll. Kurz vor Ablauf einer vierjährigen Frist soll das Gesetz vom Innenministerium noch einmal überprüft werden. Im Jahr 1999 war das Bundesland einmal mit einem Vorstoß für die elektronische Fessel im Bundesrat gescheitert.

Voraussetzung für die Teilnahme am elektronischen Hausarrest ist neben der Freiwilligkeit unter anderem, dass der Gefangene über eine eigene Wohnung, ein Festnetztelefon sowie über eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle verfügt. "Nicht die elektronische Fußfessel ist die Sanktion, sondern der Hausarrest", sagte Rüdiger Wulf, Referatsleiter im Justizministerium Baden-Württemberg, Golem.de. Wenn das Landesgesetz im Jahr 2009 gültig wird, soll eine Ausschreibung für die Hersteller erfolgen. "Wir wollen die neueste Technik", ist sich Wulf bereits sicher. So soll es möglich sein, dem Häftling beispielsweise einen Korridor zuzuweisen, durch den er zum Arbeitsplatz gelangen kann.

Im Bundesland Hessen gibt es bereits seit Jahren die elektronische Fußfessel, die dort jedoch für Bewährungshäftlinge eingesetzt wird. Dabei speichert ein Empfänger in der Wohnung die Signale der Fußfessel und gibt diese Informationen per Telefon weiter. Ein Zentralrechner bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Hünfeld verarbeitet die Informationen, stellt Verstöße gegen den Tagesplan fest und informiert gegebenenfalls per SMS den Bewährungshelfer.

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hanness 06. Feb 2009

hi ich muß in knast meint jemdend ich kann das model anwenden? meine strafe 2 jahre und...

S. Arkasmus 19. Nov 2008

Man kann ja eine Kredit aufnehmen.

Rela 19. Nov 2008

Wäre ich in der Situation, würde ich durchaus versuchen, die 20 Euren aufzubringen, im...

Fischkopf 19. Nov 2008

Seit die Bayern nicht mehr alleine regieren und Roland Koch in Hessen auch gerade nicht...



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