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Bitkom: Offizielle Bürger-E-Mail der Regierung wird sicher

Bei De-Mail sind T-Online, GMX und Web.de mit dabei. Der IT-Branchenverband Bitkom verbürgt sich für die Sicherheit von De-Mail, dem für 2010 geplanten authentifizierten E-Mail-Dienst zwischen Bürgern und Behörden. Damit lassen sich rechtsgültige Dokumente austauschen. Mit dabei sind T-Online, GMX und Web.de.
/ Achim Sawall
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Das Bundesinnenministerium und private Firmen arbeiten an einem neuen E-Mail-Dienst . Mit De-Mail sollen sichere E-Mails, ein Identifizierungsdienst und Online-Dokumentenablage von zertifizierten Unternehmen angeboten werden. Der Dienst soll im Jahr 2010 starten. De-Mail ermöglicht unter anderem eine elektronische Form des Einschreibens (beweiskräftige Versand- und Zustellbestätigung). Das Format einer De-Mail-Adresse beinhaltet die Attribute "Vorname.Nachname[.Nummer]@Diensteanbieter.zertIT.de", also beispielsweise "Markus.Meier2@web.zertIT.de".

Vom Bitkom hat Golem.de erfahren, dass die Deutsche Telekom mit T-Online und United Internet mit seinen Sparten GMX und Web.de mit dabei sein werden. Weitere Firmen könnten noch dazustoßen. "Das ist ein offener Prozess. Das Gesetzgebungsverfahren läuft ja noch" , so Bitkom-Sprecher Christian Hallerberg zu Golem.de. Über das Innenministerium sind auch Wissenschaftler einbezogen.

De-Mail kann nur von E-Mail-Providern betrieben werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifiziert und akkreditiert wurden. Auch nach der Zulassung fänden weiter regelmäßige Überprüfungen statt, so Hallerberg weiter.

"Es ist klar, dass niemand vertrauliche Nachrichten per De-Mail versenden oder wichtige Dokumente im Dokumentensafe ablegen wird, wenn nicht gewährleistet ist, dass alle Daten und Dokumente sicher sind und niemand unberechtigt Zugriff nehmen kann" , so Ulrich Dietz, Präsidiumsmitglied des Bitkom. Das sei bei der De-Mail der Fall. Sicherheit habe höchste Priorität.

Beim Beantragen einer De-Mail-Adresse müssen sich die Nutzer eindeutig identifizieren. Das soll für den elektronischen Abschluss der meisten Rechtsgeschäfte ausreichen. Nur in wenigen Fällen - wie beim Testieren eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater oder bei notariellen Beglaubigungen - muss zusätzlich die qualifizierte elektronische Signatur eingesetzt werden, so der Bitkom weiter.


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