Französische Plattenfirmen dürfen SourceForge verklagen
Im Jahr 2006 war auf Druck des französischen Medienkonzerns Vivendi-Universal das französische Urheberrechtsgesetz um eine Bestimmung (Artikel 335-2-1)(öffnet im neuen Fenster) ergänzt worden, wonach die Herstellung und Verbreitung von Software, "die hauptsächlich dazu bestimmt ist, [...] geschützte Werke und Objekte ohne Genehmigung öffentlich bereitzustellen", mit bis zu drei Jahren Gefängnis und Geldstrafe in Höhe von bis zu 300.000 Euro bestraft werden kann.
Auf diese Klausel stützt sich nun der Verband der französischen Tonträgerhersteller (Société des producteurs de phonogrammes français, SPPF) und verklagt neben Vuze, Anbieter des BitTorrent-Clients Azureus, Morpheus und LimeWire, auch SourceForge, wo das P2P-Projekt Shareaza gehostet wird.
Die Klage war bereits im vergangenen Jahr eingereicht worden. Das zuständige Pariser Gericht (Le tribunal de grande instance de Paris(öffnet im neuen Fenster)) hat die Klage jetzt zugelassen, berichtet die französische Tageszeitung Libération auf ihrer Website unter der Überschrift "Der französische Angriff auf die Software(öffnet im neuen Fenster)". Vuze-Gründer Gilles BianRosa hat die Klage der SPPF im Sommer dieses Jahres als "Angriff auf die Werkzeuge(öffnet im neuen Fenster)" bezeichnet, die die legale Verbreitung von Inhalten im Internet vereinfachen.
Die SPPF fordert 3,7 Millionen Euro Schadensersatz von Morpheus und 16,6 Millionen von Vuze. Sie legte als Beweis für ihre Vorwürfe Untersuchungsergebnisse des Unternehmens Advestigo vor, das im Auftrag der Rechteinhaber den Datenverkehr in Tauschbörsen beobachtet hat. Advestigo ist laut seiner Website auf den "Schutz digitaler Aktiva" mit Verfahren auf der Basis digitaler Fingerabdrücke spezialisiert.
Die Klage gegen Vuze ist auch deshalb besonders interessant, weil das Unternehmen mit Sitz in Redwood City, Kalifornien, sich zu einem wichtigen Distributionspartner von rund 150 Inhalteanbietern aus verschiedenen Ländern entwickelt hat. Diese nutzen die Technik von Vuze beispielsweise, um japanische Zeichentrickfilme oder Sendungen des öffentlichen Fernsehens in den USA für Millionen Zuschauer über das Internet bereitzustellen. Ob die SPPF am Ende mit ihrer Klage Erfolg haben wird, ist noch nicht absehbar, da es sich um das erste Verfahren dieser Art nach der Gesetzesnovelle handelt. [von Robert A. Gehring]
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