Welt-Rundfunkvertrag wieder auf der Tagesordnung

USA ändern ihre Position erneut

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Verhandlungen über einen WIPO-Rundfunkvertrag wieder aufgenommen. Die US-Delegation hat sich auf einem WIPO-Arbeitsgruppentreffen in der vergangenen Woche dafür ausgesprochen, Rundfunk via Internet in den Vertrag aufzunehmen.

Artikel veröffentlicht am , Meike Dülffer

Die Verhandlungen über den WIPO-Rundfunkvertrag ziehen sich seit gut zehn Jahren erfolglos hin. Der geplante Vertrag soll das Rom-Abkommen "über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen" von 1961 ablösen und den Sendern Schutz vor "Signalpiraterie" bieten. Die Verhandlungsteilnehmer konnten sich bisher nicht über die Reichweite des Abkommens einigen. Während die einen sich für einen möglichst umfassenden Schutz aussprechen, der insbesondere die Verbreitung von Sendungen im Internet umfassen soll, möchten andere nur klassische Rundfunk- und Fernsehsendungen ohne Internetübertragung einschließen. Umstritten ist, ob zum Schutz der Sendeunternehmen die Einführung eines neuen, exklusiven Schutzrechts nötig ist.

Im vergangenen Jahr waren die Verhandlungen in mehrere parallele Stränge aufgeteilt worden, um insbesondere den unterschiedlichen Positionen zwischen der EU, den USA und einer Gruppe von Staaten aus Afrika, China, Indien und weiteren Ländern Rechnung zu tragen, von denen die meisten gegen die Einbeziehung von Rundfunk via Internet sind. Wegen der Konflikte konnte die WIPO-Generalversammlung 2007 den Rundfunkvertrag nicht wie vorgesehen verabschieden.

Am 6. November traf sich nun das ständige Komitee für Urheberrechtsfragen der WIPO (SCCR), um über das weitere Vorgehen in der Angelegenheit des WIPO-Vertrags über Schutzrechte für Sendeunternehmen (WIPO Broadcasting Treaty), kurz Rundfunkvertrag, zu beraten. Die USA haben dabei ihre Position aus dem vergangenen Jahr revidiert. Sie sprachen sich jetzt für den Einschluss von Rundfunk via Internet (Webcasting, Netcasting) in den geplanten Vertrag aus. Das berichtet die Electronic Frontier Foundation (EFF).

Der Vorsitzende des SCCR, Jukka Liedes aus Finnland, hat ein neues "informelles Papier" vorgelegt, um den Weg für weitere Verhandlungen zu ebnen. Den Auftrag dazu hatte Liedes von der WIPO-Generalversammlung erhalten. Aus Liedes' Sicht gibt es zwei Wege, auf denen der Abschluss eines Rundfunkvertrages angestrebt werden könnte. Der erste Weg wäre, den begonnenen Prozess auf der Grundlage des Vertragsentwurfs in der Fassung SCCR/15/2 vom 31. Juli 2006 fortzusetzen. Als Alternative dazu könnte das SCCR einen neuen Vorschlag erarbeiten, der sich "an den Artikeln 2 und 3 des Genfer Übereinkommens zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger von 1971" orientiert.

Liedes skizziert den möglichen Inhalt des Vertrages so, dass er den "Sendern und Kabelsendern" Schutz vor "Weitersendung, Speicherung [und anderen zu vereinbarenden Handlungen]" bieten würde. Diese Ziele sollten durch nationale Gesetze erreicht werden, die unter anderem Schutz "durch Urheberrecht, verwandte Schutzrechte, oder andere spezifische Rechte", "durch das Wettbewerbsrecht" und "durch Mittel des Verwaltungsrechts und strafbewehrte Sanktionen" gewährleisten. Liedes macht deutlich, dass für ihn nur einer der beiden von ihm vorgeschlagenen Wege in Frage kommt. Sollte so keine Einigung erzielt werden können, "wird es unter den gegenwärtigen Umständen nicht möglich sein, einen neuen Vertrag zu vereinbaren".

Eine ganze Reihe von Unternehmen und Bürgerrechtsorganisationen hat anlässlich des SCCR-Treffens vor der Fortsetzung der unfruchtbaren Verhandlungen gewarnt: "Voller Respekt stellen wir fest, dass das System des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte gegenwärtig vor einer ganzen Reihe von Herausforderungen steht. Es wäre bedauerlich, wenn das SCCR seine Zeit weiterhin mit einem Thema verbringen würde, bei dem trotz zehnjähriger Verhandlungen noch nicht einmal in Grundsatzfragen Einigkeit erzielt werden konnte. Das SCCR könnte sich beispielsweise mit Einschränkungen und Ausnahmebestimmungen zur Förderung von Kreativität, Zugang und innovativen Dienstleistungen beschäftigen." [von Robert A. Gehring]

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lhb 12. Nov 2008

Die sollen sich um den Finanzmarkt kümmern und nicht irgendwelche archaischen...

nonono 11. Nov 2008

http://dotsub.com/view/7281f5dc-d4b1-4315-abb7-143becd34f49

pitsch 11. Nov 2008

von signal zu sprechen ist schon recht laecherlich wenn in zeiten von allgegenwaertigem...

mocha 11. Nov 2008

Im Grunde geht es darum, Werke, die aus dem Copyright in die public domain entlassen...



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