EU fordert unabhängige Prüfung von ARD und ZDF im Internet
Die Europäische Union wird dem neuen deutschen Rundfunkstaatsvertrag nur zustimmen, wenn die unabhängige Kontrolle der Onlineangebote von ARD und ZDF gewährleistet wird. Das erklärte EU-Kommissarin Viviane Reding der der Berliner Zeitung(öffnet im neuen Fenster).
Laut Rundfunkstaatsvertrag sollen textbasierte Onlineinformationen der Öffentlich-Rechtlichen nur noch zulässig sein, wenn sie an Sendungen gekoppelt sind. Ihre Verweildauer soll auf sieben Tage begrenzt werden, bei bestimmten Sportübertragungen auf 24 Stunden. Ein Drei-Stufen-Test soll außerdem darüber entscheiden, welche Onlineangebote im Netz verfügbar sein dürfen. Das beinhaltet der neue Rundfunkstaatsvertrag, den die Ministerpräsidenten am 23. Oktober in Dresden beschlossen haben. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hatte kurz danach kritisiert, dass mit den Rundfunkräten letztlich Organe der Sender selbst über die Zulässigkeit der Senderangebote entscheiden könnten.
Der deutsche Sonderweg einer Prüfung der Onlineangebote durch die Rundfunkräte von ARD und ZDF sei nur dann akzeptabel, wenn Unabhängigkeit und personelle wie finanzielle Ausstattung der Rundfunkräte erheblich gestärkt würde, forderte Reding. "Deutschland hat es also jetzt in der Hand, sich Brüssel vom Leib zu halten – durch klare Entscheidungen für faire und unabhängige Schiedsrichter bei öffentlich-rechtlichen Onlineangeboten". Am besten würden externe Medienwächter diese Aufgabe erfüllen.
Reding hofft, dass die langjährigen medienpolitischen Auseinandersetzungen zwischen den deutschen Bundesländern und Brüssel damit beendet werden können.
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