Presserat will sich ab 2009 um Onlinemedien kümmern

Pressekodex für alle journalistisch-redaktionellen Onlineangebote

Der Deutsche Presserat will sich künftig auch um journalistisch-redaktionelle Onlineangebote kümmern. Bislang fühlte sich das Gremium, das die Einhaltung des Pressekodex kontrollieren soll, für Onlineangebote nicht zuständig.

Artikel veröffentlicht am ,

Im März 2008 hatten sich die Trägerverbände des Presserats entschlossen, den Pressekodex auf journalistisch-redaktionelle Onlineangebote auszudehnen. Jetzt hat eine Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge zur Erweiterung der Zuständigkeit erarbeitet.

Künftig soll die Zuständigkeit des Presserats nicht mehr an eine Zugehörigkeit eines Mediums zu einem der vier Trägerverbände - Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Fachgruppe Journalismus in Verdi - gebunden sein, sondern sich generell auf journalistisch-redaktionelle Onlineangebote von Presseverlagen beziehen. Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, soweit sie nicht als Rundfunk einzustufen sind, sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, sich der publizistischen Selbstkontrolle anzuschließen, sofern sie sich zum Pressekodex als Regeln für guten Journalismus sowie den Grundsätzen zum Redaktionsdatenschutz bekennen und sich der Spruchpraxis des Presserats unterziehen.

Die Pläne sollen im November und Dezember 2008 offiziell beschlossen werden. Die Onlinezuständigkeit des Presserats wird Anfang 2009 beginnen.

Der Pressekodex, dessen Einhaltung der Presserat kontrollieren soll, beinhaltet ethische Regelungen für Journalisten und Verleger, darunter die Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschenwürde, gründliche und faire Recherche, klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen, Achtung von Privatleben und Intimsphäre sowie die Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität.

Der Presserat ist keine juristische Instanz, er kann nur die Maßnahmen erwirken, die in seiner Satzung niedergeschrieben sind. Er kann somit lediglich Hinweise, Missbilligungen und Rügen aussprechen. Bei einer öffentlichen Rüge muss das betroffene Medium diese in einer seiner nächsten Ausgaben abdrucken.

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Abseus 09. Nov 2008

bitte was für eine stromrichtung? wir sprechen hier immernoch von wechselstrom und der...

Horst23 07. Nov 2008

Es fühlt sich deutsch und kann guten Gewissens davon ausgehen, dass eine Instanz sich um...

Jubilator 07. Nov 2008

Endlich eine moralische Instanz, die auch das Netz der Welt retten und beglücken wird...



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