Kritik an Einigung zu Onlinedurchsuchungen
"BKA kontrolliert sich selbst"
Die Einigung der Regierungskoalition auf das BKA-Gesetz, das auch heimliche Onlinedurchsuchung erlaubt, ist auf Kritik gestoßen. Kosmetische Korrekturen änderten nichts an der Gefährlichkeit der Onlinedurchsuchung, so der Providerverband Eco.
CDU/CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, das neue BKA-Gesetz in der Plenarsitzung am 13. November 2008 zu beschließen. Es sieht neben Onlinedurchsuchungen das Abhören von Telefonaten inklusive VoIP, die Erfassung von Verbindungs- und Standortdaten, Rasterfahndung und die optische und akustische Überwachung von Wohnungen vor. Die Onlinedurchsuchung wurde zwar befristet, jedoch auf einen Zeitraum von zwölf Jahren.
Der Providerverband Eco sieht in dieser geringfügigen Änderung "allenfalls Kosmetik". Die Umsetzung der Onlinedurchsuchung setze nach wie vor auf "Spähangriffe eines Bundestrojaners", also auf Verfahren, mit denen auch Kriminelle Angriffe auf Computer durchführten. Jedes mögliche technische Verfahren zur Onlinedurchsuchung sei deshalb mit enormen Risiken behaftet. "Wenn der Staat vorhandene Sicherheitslücken nutzt, um die Überwachungssoftware einzuschleusen, dann setzt er sich dem Verdacht aus, sein Wissen um diese Sicherheitslücken geheim zu halten und damit normale Internetnutzer zu gefährden", so Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Eco. Eine Onlinedurchsuchung von Rechenzentren der Provider dürfe auf keinen Fall erlaubt werden, forderte er.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) hält nach dem Kompromiss in Berlin an seiner Kritik am BKA-Gesetzentwurf fest. "Dem BKA wird eine Reihe neuartiger Befugnisse gegeben. Reichweite und Unbestimmtheit sind rechtsstaatlich bedenklich. Vor allem die Befristung der Regelung zur Onlinedurchsuchung auf zwölf Jahre ist ein Treppenwitz", kritisierte er und warnte vor einem deutschen FBI.
Das BKA-Gesetz bleibe ein "rechtsstaatliches Desaster", kommentierte der stellvertretenden Vorsitzende der Linksfraktion Wolfgang Neskovic. Daran können auch die "Minimalkorrekturen" nichts ändern. Das so heiß diskutierte Auskunftsverweigerungsrecht für Geistliche und Strafverteidiger diene lediglich dazu, eine im BKA-Gesetz bisher enthaltene Verfassungswidrigkeit zu beseitigen. Auch die Mitwirkung eines BKA-eigenen Datenschutzbeauftragten an der Auswertung heimlich beschaffter Daten stelle keine rechtsstaatliche Verbesserung dar. Die Auswertung von Daten, die auch die engere Privatsphäre eines Menschen betreffen könnten, gehöre ausschließlich in die Hände von unabhängigen Richtern. "BKA-Beamte - und dazu zählen auch die hauseigenen Datenschutzbeauftragten - haben hierbei nichts zu suchen."
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) lobte hingegen die Einigung auf die BKA-Ermächtigung. Die Befugnis für das Bundeskriminalamt zu Onlinedurchsuchungen sei überfällig, sagte er. "Das Internet ist längst zur Drehscheibe für die Anwerbung von Attentätern und radikalen Islamisten geworden." Die Sicherheitsbehörden dürften im Kampf gegen den internationalen Terrorismus technisch nicht hinterherhinken und brauchten "Zugriff auf die notwendigen Daten".
Auch SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz betonte, das BKA erhalte nun die zum Schutz der Bevölkerung notwendigen Kompetenzen. Dazu habe die Regierung eine Grundgesetzänderung im Rahmen der Föderalismusreform vorgenommen, um dem BKA operative Kompetenzen zu geben, um "schnell und wirksam eingreifen" zu können. Mit dem Instrument der Onlinedurchsuchung könnten dazu notwendige Entschlüsselungscodes ermittelt werden.
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Oder haben nach mangelndem Erfolg bei der Vorratsdatenspeicherung ihre Hoffnung...
außer ich gebe mein Ehrenwort... ist doch klar, dass dann für mich ein...
Also alles beim alten, es geht nur um Kohle ?! ;)
Verfassung adee! So langsam zweifle ich persönlih daran, dass es sich beim deutschen...