Die heimliche Onlinedurchsuchung kommt
Onlinedurchsuchungen sollen in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt werden, meldet die ARD(öffnet im neuen Fenster). Zunächst soll ein Richter die Onlinedurchsuchung anordnen, dann sollen die dabei erhobenen Daten von zwei BKA-Beamten und einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten des BKA daraufhin untersucht werden, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wurde.
Sollte der Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten haben, sollen diese dem Richter vorgelegt werden, erläutert der SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper gegenüber der ARD das Verfahren. Die Regierungsparteien gehen davon aus, den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts damit zu entsprechen.
Die Regelungen zur heimlichen Onlinedurchsuchung sollen zeitlich befristet bis Ende Dezember 2020 gelten.
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