Finnische Wahlcomputer können nicht richtig zählen
Zwei Prozent Stimmverlust bei Pilotprojekt
Die finnische Regierung hat mit einem Bericht bestätigt, dass bei einem Pilotprojekt mit Wahlcomputern erhebliche Unregelmäßigkeiten zu verzeichnen waren.
Am 28. Oktober fand vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Anhörung im Verfahren um die Zulässigkeit von Wahlcomputern statt. Die meisten Richter zeigten sich skeptisch in Bezug auf Sicherheit und Zuverlässigkeit der in Deutschland eingesetzten Wahlcomputer. Aus Finnland kommt nun die neueste Hiobsbotschaft über Probleme mit Wahlcomputern. Bei einem anlässlich der finnischen Kommunalwahl am 26. Oktober durchgeführten Pilotprojekt mit Wahlcomputern versagten diese den Dienst, so dass rund zwei Prozent der Wählerstimmen nicht erfasst werden konnten. Einem Bericht des finnischen Justizministeriums zufolge, der am gestrigen 28. Oktober veröffentlicht wurde, waren "Benutzungsprobleme" aufgetreten.
Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Finnland (EFFI) berichtet zu den Einzelheiten: "Anscheinend verlangte das System von den Wählern, eine Smartcard zur Identifizierung in das System einzuführen und die Nummer des Kandidaten ihrer Wahl zu tippen. Die dann angezeigten Details der Kandidaten sollten sie durch einen weiteren Knopfdruck bestätigen. Statt 'OK' zu drücken, entnahmen aber einige Wähler ihre Smartcard, was dazu führte, dass die Stimmen nicht erfasst wurden. Das Problem mit der Benutzerführung wurde durch Anweisungen aus dem Justizministerium verschärft, die besagten, dass die Wähler für den Abbruch des Wahlvorgangs 'cancel' zu drücken hätten, bevor sie die Smartcard entnehmen. Deshalb merkten einige Wähler überhaupt nicht, dass ihre Stimmen nicht registriert worden waren." In anderen Fällen dauerte es Minuten lang, bevor der Wahlcomputer auf einen Knopfdruck reagierte.
In Anbetracht der Probleme mit den Wahlcomputern und der Tatsache, dass bei Kommunalwahlen nicht selten nur wenige Stimmen den Ausschlag geben, fordert die EFFI "eine Wiederholung der Wahl in den betroffenen Kommunen". Dazu wäre allerdings ein Beschluss des Verwaltungsgerichts nötig. [von Robert A. Gehring]
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Rein rechnerisch ja. Allerdings nur dann, wenn es nur eine Stimme pro Wähler gibt. Hat...
Wenn ich mich recht erinnere gab es schonmal eine Klage weil einer gemeint hatte eine...
Und die Wahlcomputer speichern die Ergebnisse nicht auf magnetischen Datenträgern...
bekommt in den Fenrsehzuschauer davon nichts mit. Der soll wohl im den Glauben gelassen...