"Bully" Herbig scheitert mit Klage gegen Computerspiel
Die Richter am Landgericht München 1 haben die Klage von Michael Herbig ("Der Schuh des Manitu") abgewiesen. Bei dem im Mittelpunkt des Streits stehenden Begriff "Bully" handele es sich um ein Homonym, also einen mehrdeutigen und in diesem Fall beschreibenden Begriff, der auch einen VW-Transporter, einen Anstoß beim Eishockey und eine französische Hunderasse bezeichne. Herbig hatte gestört, dass Bully – Die Ehrenrunde mit ihm in Verbindung gebracht werden und sein Künstlername mit einem seiner Meinung nach brutalen Spiel verwechselt werden könnte. Er hatte einen Verkaufsstopp sowie eine Strafzahlung gefordert.
Das im Oktober 2006 für Playstation 2, dann für Xbox 360 und Wii sowie erst am 24. Oktober 2008 auch für PC veröffentlichte Programm spielt an einem Internat und bietet tatsächlich Gewaltelemente. Allerdings hat es auch einen satirisch-ironischen Unterton – und wurde selbst von den Richtern während eines ersten Verhandlungstermins im Juli 2008 nicht als besonders gewalttätig eingestuft. Bei den Auseinandersetzungen zwischen den virtuellen Schülern fließe kein Blut, und es würde höchstens mal ein Kopf in die Toilettenschüssel gedrückt. Die USK hat dem Programm eine Altersfreigabe "ab 16" erteilt.