eBay verbietet Handel mit Elfenbein - und Außerirdischen
Der Handel mit Elfenbein ist nach dem Washingtoner Artenschutz-Abkommen(öffnet im neuen Fenster) weltweit verboten. Daran hält sich auch eBay. Allerdings dürfen bislang noch einzelne Produkte unter strengen Auflagen im Inland gehandelt werden.
Damit soll ab 1. Januar 2009 jedoch Schluss sein. So könne eBay "nicht sicherstellen, dass Elfenbein, das über eBay verkauft werden soll, mit den komplizierten Regeln, die dessen Verkauf regeln, übereinstimme. Zum Schutz unserer Käufer und Verkäufer ebenso wie zum Schutz der gefährdeten Arten hat eBay entschieden, weltweit den Verkauf von Elfenbeinprodukten aller Art zu verbieten" , schreibt Richard Brewer-Hay im offiziellen eBay-Blog(öffnet im neuen Fenster) . Eine letzte Ausnahme wird es geben: Antiquitäten, die vor 1900 hergestellt wurden und kleine Mengen an Elfenbein enthalten, wie etwa ein Tisch mit Intarsien, dürfen noch gehandelt werden.
Laut der Studie " Killing with Keystrokes(öffnet im neuen Fenster) " (deutsch etwa: Töten durch Tastenanschläge), die die Tierschutzorganisation International Fund for Animal Welfare (IFAW) gerade veröffentlicht hat, blüht der Handel mit Produkten geschützter Arten über das Internet. Beispiele sind Pelze von Leoparden und Ozelots oder Krokodilshäute. Die große Mehrzahl waren Produkte aus Elfenbein, das von Elefanten stammt. Die Tierschützer fanden über 7.000 solcher Artikel auf mehr als 180 Websites. Obwohl eBay den Handel mit Produkten oder Teilen von geschützten Tieren oder Pflanzen verbietet, wurden laut IFAW gut zwei Drittel der Produkte über eBay-Seiten angeboten.
Während die Onlineauktionsplattform solche Angebote demnach unbeanstandet ließ, können komplett harmlose Produkte durchaus für Wirbel sorgen: Wie Golem.de von einem Händler erfuhr, hat eBay kürzlich eine angebotene Spielfilm-DVD ("E.T – Der Außerirdische") von der Website genommen, weil diese angeblich gegen eBays " Grundsatz zum Handel mit Tieren, Tierartikeln und geschützten Pflanzen(öffnet im neuen Fenster) " verstoße.
"Es ist verboten, auf eBay lebende Tiere anzubieten. Tierpräparate (ausgestopfte Tiere) und viele Teile von Tieren dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen angeboten werden. Insbesondere dürfen auf eBay auch folgende Kleinstlebewesen nicht angeboten werden: Urzeitkrebse, Seeanemonen, befruchtete Eier" , begründete eBay sein Vorgehen in einem Golem.de vorliegenden Schreiben an den Händler. Dieser zeigte sich entsprechend verdutzt, war aber wenig erfreut über die wirtschaftlichen Konsequenzen – sein Account wurde in Folge zeitweise gesperrt und eBay gestand den Fehler bis heute nicht ein.
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