BT klagt erfolgreich gegen Vorratsdatenspeicherung
Umstrittene Massenüberwachung durch Berliner Richter ausgesetzt
Der Telekommunikationskonzern BT (British Telecom) war mit einer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung erfolgreich. BT Deutschland hat eine Aussetzung der umstrittenen Überwachungsanordnung erwirkt, weil die entschädigungslose Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sein könnte.
BT hatte sich geweigert, die Verbindungsdaten seiner Geschäftskunden aufzubewahren, weil der Bund die dadurch anfallenden Kosten nicht ersetzt. Wie das Handelsblatt berichtet, hat das Verwaltungsgericht Berlin dem Unternehmen nun Recht gegeben und per einstweilige Anordnung die Vorratsdatenspeicherung für die Firma ausgesetzt. "BT begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin außerordentlich. Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen", erklärte Felix Müller, Regulierungschef von BT, der Zeitung.
Die Firma hatte am 12. August 2008 einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.
Wie der Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN), Rechtsanwalt Jan Mönikes, Golem.de im September sagte, hatte sein Verband in der Sache zuvor schon bei dem Berliner Verwaltungsgericht punkten können. Dabei ging es um eine Beschwerde gegen die Auslandskopfüberwachung, eine ebenfalls nach der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) vorgeschriebene Maßnahme, bei der aus dem Inland abgehende Verbindungen zu überwachten Anschlüssen im Ausland erfasst werden. Auch hier erklärte das Gericht, diese Festlegung sei "unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig".
Auch sei die Überwachung eine dem Unternehmenszweck des Klägers wesensfremde Aufgabe, so die Begründung. Vielmehr sei es der Firma verfassungsrechtlich aufgegeben, die Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird nach dem Berliner Entscheid vom 21. Oktober 2008 über die Entschädigungsansprüche von BT zu urteilen haben. Wie das Handelsblatt weiter erfahren hat, wird ein Urteil aber erst in ein bis zwei Jahren erwartet. Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung gilt zunächst nur für BT. Andere Unternehmen müssen jeweils separat bei dem Verwaltungsgericht Berlin klagen. Doch wird mit dem Herausbrechen einer Firma aus dem Abhörwall das Ziel einer lückenlosen Überwachung der Telekommunikationsverbindungen aller EU-Bürger empfindlich unterhöhlt.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Och mensch :'( Du nimm mir ruhig alle Hoffnung aufdass ich bald wirklich verzweifel hier...
Seine Privatsphäre ???
nur noch eine frage der zeit bis die sch.. kassiert wird, sehr geil
dann können wir in ein paar Monaten die Bespitzelung auch noch durch ne Steuer selbst...