Wordpress-Plug-in "Subscribe to Comments" führt zu Abmahnung
Abmahnung wegen fehlender Bestätigungs-E-Mail
Das WordPress-Plug-in "Subscribe to Comments" hat Jan Tißler mit seinem Upload-Magazin eine Abmahnung eingebracht: Das Plug-in verschickt auf Wunsch E-Mails, wenn zu einem Blogeintrag neue Kommentare abgegeben werden, was in der von "Subscribe to Comments" umgesetzten Form hierzulande problematisch sein kann.
Leider verzichtet "Subscribe to Comments" auf das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren, nachdem zunächst eine Bestätigung des Empfängers per E-Mail eingeholt werden muss. So soll sichergestellt werden, dass nur der Inhaber einer E-Mail-Adresse ein solches Abo beauftragen kann.
Da "Subscribe to Comments" auf eine solche Bestätigungsmail verzichtet und die angegebene E-Mail-Adresse direkt in den Verteiler aufnimmt, lassen sich auch Abos unter fremden E-Mail-Adressen abschließen. Da die Empfänger die E-Mails nie bestellt haben, kann man diese bei gewerblichen Blogs als Spam auslegen, was im Fall des Upload-Magazins zu einer entsprechenden Abmahnung führte.
Die grundsätzliche Problematik ist nicht neu, dürfte in ihren Auswirkungen für so manchen in dieser Form aber eher unerwartet sein. Tißler hat als Reaktion auf die Abmahnung das Plug-in deaktiviert, an anderer Stelle (tobiaskoelligan.de, Infogurke) wird an Lösungen gebastelt, um das Plug-in um Double-Opt-In zu erweitern.
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die ist aber kein Pflichtfeld!
Grundsätzlich geb ich Dir recht - nur es geht im Gesetz/Verordnungen etc. nicht um...
Nochmal, es geht nicht um Missbrauch! Es geht um die falsche Form der Adressgewinnung...
Nun, Dein Problem kann ich gut nachvollziehen. Allerdings ist es in dem Fall wirklich...
recht hast du. Allerdings ist ein RSS Abo immer noch viel zu kompliziert für die meisten...