Google und Eco verteidigen Bildersuche im deutschen Internet
Zwei Urteile des Landgerichts Hamburg vom 26. September 2008 gefährden Bildersuchfunktionen im Internet. Das Institut für Urheber- und Medienrecht erklärt(öffnet im neuen Fenster) : "Ein Fotograf und ein Comiczeichner waren gegen die Vorschauansichten ihrer Bilder in der Ergebnisliste der Suchmaschine vorgegangen. Die [...] Thumbnails seien zwar starke Verkleinerungen des Originals, stellten jedoch keine selbstständigen Werke dar, so das Gericht. Vielmehr handle es sich lediglich um Umgestaltungen urheberrechtlich geschützter Werke, so dass durch die Anzeige in der Suchmaschine Ausschließlichkeitsrechte der Urheber verletzt werden, sofern keine Einwilligung vorliegt."
Eco-Chef Harald A. Summa meint, die Entscheidung katapultiere (Az.: 308 O 42/06 und Az.: 308 O 248/07) Deutschland "ins digitale Steinzeitalter" zurück und ignoriere die "technischen Gegebenheiten des Internets" . Wer als Urheber eines Bildes nicht in Bildersuchmaschinen gefunden werden möchte, könne das leicht verhindern.
"Das Urteil gefährdet die Existenz von Bildersuchmaschinen und bedeutet in der Konsequenz dasselbe, als würde man in Bibliotheken sämtliche Kataloge zum Auffinden der Bücher verbannen. Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt, das Thema Verantwortlichkeit von Suchmaschinenbetreibern endlich so zu regeln, dass wieder Rechtssicherheit herrscht. Andernfalls hätte das Urteil die Konsequenz, dass alle Anbieter von Bildersuchen im Internet ihre Bildersuchmaschinen für deutsche Nutzer abschalten müssten."
Auch Google-Deutschland-Sprecher Kay Oberbeck betonte im Gespräch mit Golem.de, Webseitenbetreiber könnten ihre Angebote so programmieren, dass Bilder nicht von Suchmaschinen gefunden und angezeigt werden. "Google respektiert das Recht von Urhebern im Internet. Inhaber von Rechten an Bildern könnten Suchmaschinen darüber hinaus mitteilen, dass sie keine Wiedergabe ihrer Bilder in der Bildersuche wünschen.
"Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen Bildersuchmaschinen in Deutschland enttäuscht uns sehr. Wir haben Berufung gegen das Urteil eingelegt" , sagte Oberbeck. Google sei davon überzeugt, dass Bildersuchen in Deutschland rechtmäßig seien.
Der Vorschlag der Richter, doch alternativ "textliche Beschreibungen von Bildern vorzunehmen" , zeuge von einer "nutzerfernen, technologiefeindlichen Auffassung" des Gerichts. Nun sei die Berufungsinstanz und der Gesetzgeber gefragt, dieses "untragbare Ergebnis schnellstens" zu korrigieren, fordert Oberbeck.



