"Intranet-Paragraf" im Urheberrecht wird verlängert
CDU/CSU und SPD einigen sich auf Gesetzentwurf
Der umstrittene "Intranet-Paragraf" 52a des Urheberrechtsgesetzes wird um vier Jahre bis Ende 2012 verlängert. Damit dürfen Schulen und Hochschulen weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte für den Unterricht in geringem Umfang im Intranet bereitstellen.
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich darauf verständigt, § 52a des Urheberrechtsgesetzes um weitere vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2012, zu verlängern. Nach geltendem Gesetz wäre der "Intranet-Paragraf" zum Jahresende ausgelaufen. Das hätte zur Folge gehabt, dass Schulen, Hochschulen und diverse andere Einrichtungen urheberrechtlich geschützte Texte aus Büchern und Zeitschriften, die sie für Unterrichtszwecke im Intranet einem eng begrenzten Personenkreis - etwa einer Gruppe von Seminarteilnehmern - zur Verfügung stellen, hätten entfernen müssen.
Um § 52a war in der Vergangenheit erbittert gerungen wurden. Der Paragraf wurde im Zuge der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie gegen den Widerstand von Verlegern und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels neu in das deutsche Urheberrecht eingeführt. Die Verlagsbranche hatte die Befürchtung geäußert, dass Bildungseinrichtungen künftig keine Lehrbücher mehr anschaffen, sondern einfach Kopien aller sie interessierenden Texte ins Intranet stellen würden.
Da die Befürchtungen dem Gesetzgeber seinerzeit nicht ganz unbegründet erschienen, wurde die Gültigkeit von Paragraf 52a vorläufig bis Ende 2006 befristet. Bis dahin sollte eine Evaluation der Auswirkungen der Bestimmung erfolgen. Allerdings lag bis Ende 2006 keine abschließende Bewertung vor, so dass der Gesetzgeber die Gültigkeit um weitere zwei Jahre verlängerte. Erneut sollte bis dahin eine Evaluierung erfolgen.
Der Bericht liegt dem Rechtsausschuss des Bundestages seit Anfang Mai 2008 vor. Der Rechtsausschuss konnte sich seitdem noch nicht auf die endgültige Bewertung des Berichts einigen. Für den nächsten Anlauf will der Gesetzgeber sich offensichtlich mehr Zeit nehmen: Die Gültigkeit des Paragrafen wird gleich um vier Jahre verlängert.
Besonders die deutschen Hochschulen werden die Verlängerung mit Erleichterung aufnehmen. In Zeiten chronischer Unterfinanzierung stellt der "Intranet-Paragraf" einen wichtigen Baustein für die Versorgung mit dringend benötigten Unterrichtsmaterialien dar. Beim Börsenverein hingegen dürfte die Botschaft nicht mit Wohlwollen aufgenommen werden. In einer Stellungnahme hatte der Börsenverein den Evaluationsbericht scharf kritisiert und vorgeschlagen, Paragraf 52a zum Jahresende, wie vorgesehen, auslaufen zu lassen. Die Tatsache, dass der deutsche Buchmarkt im vergangenen Jahr um 3,4 Prozent gewachsen ist, dürfte die Angelegenheit aber erträglicher machen. [von Robert A. Gehring]
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Das IS JA das Problem.. es gibt kein vernünftiges. :)))
Oder hattest du doch recht mit der ph-Schreibung? Wer weiß, immerhin hat er sich...
der ist sicher auch dagegen...
..Gesetze zur Volksüberwachung natürlich nicht. Dann die sind ja zwingend notwendig.