UK: Gericht erklärt Softwarepatente für zulässig
Das in Großbritannien in Patentfragen zuständige Berufungsgericht Court of Appeal hat am vergangenen Mittwoch entschieden(öffnet im neuen Fenster) , dass Software, mit deren Hilfe die Arbeitsgeschwindigkeit von Computern und Mobiltelefonen erhöht werden kann, patentierbar ist. Damit widerspricht das Gericht der Auffassung des britischen Patentamtes, das den Patentantrag zurückgewiesen hatte.
Die Firma Symbian, von der die strittige Software stammte, hatte gegen die Ablehnung des Patentantrages, in dem es um eine optimierte Verwaltung von DLLs geht, in Großbritannien geklagt und in erster Instanz gewonnen. Zuvor war ihr vom Europäischen Patentamt (EPA) bereits ein europäisches Patent auf die erfinderische Software erteilt worden. Das britische Patentamt ging gegen das Urteil der ersten Instanz in Berufung, verlor aber auch in zweiter Instanz. Nach britischem Recht sind Patente auf Software eigentlich ausgeschlossen. Allerdings kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, unter welchen Umständen Software doch patentierbar ist.
Der vorsitzende Richter des Berufungsgerichts, Lord Neuberger of Abbotsbury, begründete die aktuelle Entscheidung laut Out-Law(öffnet im neuen Fenster) auch damit, dass es aus Sicht des Gerichts "wünschenswert" sei, das britische Patentgesetz so auszulegen, dass das britische Patentamt unter vergleichbaren Umständen zu vergleichbaren Entscheidungen kommt wie das EPA. Lord Neuberger vertrat die Auffassung, dass "die beiden Ämter im Hinblick auf Ansätze und Prinzipien so weit wie möglich gemeinsam marschieren sollten" .
Aus Sicht des Berufungsgerichts ist deshalb Software, die Auswirkungen auf andere Software hat, grundsätzlich als patentierbar zu behandeln. Im konkreten Fall führe die Software zu einem
ᐸeᐳ"schnelleren und zuverlässigeren Computer", was in den Augen der Richter patentwürdig ist. [von Robert A. Gehring]
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