Gesetz gegen Notebook-Durchsuchungen an Flughäfen vorgelegt
Ein US-Senator versucht die umstrittene Durchsuchungspraxis elektronischer Geräte an den Flughäfen und Grenzen des Landes wieder zu Fall zu bringen. Die Bürgerrechtler der American Civil Liberties Union and the Association (ACLU) und eine Vereinigung Geschäftsreisender, die Association of Corporate Travel Executives (ACTE), unterstützen das Vorhaben des demokratischen Senators Russell Feingold aus dem US-Bundesstaat Wisconsin. Feingold, der bereits als demokratischer Präsidentschaftskandidat im Gespräch war(öffnet im neuen Fenster) , stimmte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 als einziger US-Senator gegen die umstrittenen Anti-Terrorgesetze(öffnet im neuen Fenster) im Rahmen des "Patriot Act".
Feingold hat die Gesetzesvorlage "Travelers Privacy Protection Act", die bis zu einer Verabschiedung noch viele Hürden nehmen muss, zusammen mit der demokratischen Senatorin Maria Cantwell und dem Kongressabgeordneten Adam Smith eingebracht.
Im August 2008 waren die zwei, bislang unveröffentlichte Richtlinien für US-Grenzschutzbehörden aufgetaucht , die sie zu den Durchsuchungen ermächtigen. US-Grenzschützer dürfen demnach ohne weiteres Notebooks, Mobiltelefone, PDAs, MP3-Player und andere Geräte "von jeder Person, die versucht, in die USA ein- oder auszureisen, dorthin zurückzukehren, durchzureisen oder sich dort aufzuhalten" , durchsuchen, heißt es in der Richtlinie der US Customs and Border Protection (CBP). Einen konkreten Anlass für eine solche Durchsuchung brauchen die Beamten nicht. Die US Immigration and Customs Enforcement (ICE) hat eine vergleichbare Richtlinie herausgegeben. Die beiden Behörden übernehmen Aufgaben des Grenzschutzes und der Zollkontrolle. Sie unterstehen beide dem US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS).
Die Durchsuchung von Dokumenten und elektronischen Geräten sei "ein entscheidendes Mittel zur Aufspürung von Terrorismus, Drogenschmuggel und anderen Angelegenheiten der nationalen Sicherheit" , begründet die CBP. Außerdem wollen die Beamten so illegaler Einwanderung, Kinderpornografie, Wertpapierschmuggel sowie Verletzungen von Urheber- und Markenrechten auf die Spur kommen. Laut der CBP-Richtlinie dürfen die Beamten zur gründlichen Prüfung Daten einbehalten oder kopieren. Sie dürfen Daten an andere Regierungs- oder private Stellen weiterreichen, die diese übersetzen, entschlüsseln oder überprüfen.
Feingold begründete seinen Vorstoß damit, dass die meisten Amerikaner "entsetzt" wären, wenn sie wüssten, dass die Daten auf ihren Laptops, einschließlich persönliche Dateien, E-Mails, Bilder und Browser-Cache ohne jeden Verdacht durchsucht werden dürften. Seine Vorlage würde die Praktiken an den Landesgrenzen wieder auf ein für gesetzesfürchtige Amerikaner verständliches Maß reduzieren. So sollen Durchsuchungen nur bei begründetem Verdacht auf Schmuggel oder des Mitführens verbotener Gegenstände möglich sein. Zudem soll zur Einziehung der Ausrüstung die Zustimmung der Vorgesetzten der Grenzschützer und ein Durchsuchungsbefehl erforderlich sein. Von der Sichtung müssen bestimmte Daten ausgenommen werden, über die Sichtung ist dann ein genaues Protokoll zu erstellen.
Gegenüber dem US-Magazin Computerworld(öffnet im neuen Fenster) sagte der ACLU-Anwalt Timothy Sparapani, ein solcher Erlass sei dringend nötig, um die gegenwärtige "Wildwest-Praxis" zu beenden, die nach Ermächtigungen erfolgt, die die Behörden sich selbst erteilt hätten, und die nur sie selbst ausführen dürften.



