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Kartellbeschwerde wegen Sat- und Kabelempfängern

Netzbetreibern wird Missbrauch marktbeherrschender Stellung vorgeworfen. Wer einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber oder Premiere für den Zugang zu Pay-TV-Sendungen abschließt, erhält den nötigen Empfänger in der Regel vom Vertragspartner. Einige wenige Empfänger werden auch von den Programmanbietern zertifiziert – aber solche mit Aufnahmefunktionen in der Regel nicht. Gegen diese Praxis will sich nun ein deutsches Unternehmen beim Bundeskartellamt beschweren.
/ Nico Ernst
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Die Matrixx GmbH aus dem hessischen Liederbach vertreibt als Großhändler bereits seit einigen Jahren Set-Top-Boxen für den Empfang von digitalem Kabel- und Satellitenfernsehen. Dazu zählen auch Geräte der Marken Dream und Vantage, die für Ausstattungsvielfalt bekannt sind. Seit kurzem bietet Matrixx unter dem Namen Nanoxx auch Geräte mit eigener Marke an.

Einer dieser Empfänger, das Kabel-Modell 9500 HD-C, ist laut Angaben des Matrixx-Geschäftsführers Marcel Hofbauer gegenüber Golem.de nur sehr schwer verkäuflich. Die potenziellen Kunden gäben als Grund für ihre Zurückhaltung an, dass die Geschäftsbedingungen von Kabel Deutschland und Unitymedia einen Betrieb von Fremdgeräten ausdrücklich untersagten. Das, so Hofbauer, sei eine "Gängelung der Endverbraucher" .

Ähnliche Klauseln finden sich auch in den Verträgen von Premiere. Zwar gibt es für den Empfang des Pay-TV-Senders etliche nicht von Premiere direkt angebotene Geräte, die aber allesamt nicht über Aufnahmefunktionen verfügen. Dabei ist es über Common-Interface-Module wie das Modell "Alphacrypt" seit Jahren möglich, die Smartcard von Premiere auch in anderen Empfängern zu verwenden. Manche dieser Geräte erlauben auch das nachträgliche Entschlüsseln von HD-Aufnahmen und die Weitergabe der Aufzeichnungen an PCs, was Premiere ein besonderer Dorn im Auge sein dürfte.

Matrixx bereitet seine Kartellbeschwerde nach eigenen Angaben derzeit erst vor und hofft, dass sich auch andere Anbieter von Empfängern dem Vorhaben anschließen.


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